91063175/meetingminutes/91999166/paragraph

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Nach Ende der Sommerferien k&ouml;nnen die Tr&auml;ger von Kindertageseinrichtungen Tests auf Infektionen mit dem COVID-19-Virus anbieten oder sogar negative Testergebnisse als Zugangsvoraussetzung verlangen.<br />
 
Nach Ende der Sommerferien k&ouml;nnen die Tr&auml;ger von Kindertageseinrichtungen Tests auf Infektionen mit dem COVID-19-Virus anbieten oder sogar negative Testergebnisse als Zugangsvoraussetzung verlangen.<br />
 
Um dies zu unterst&uuml;tzen werden vom Land Baden-W&uuml;rttemberg nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverb&auml;nden die Mittel des Finanzausgleichs erh&ouml;ht. Eine Selbstbeschaffung durch die Tr&auml;ger und Abrechnung &uuml;ber die Betriebskosten ist vorgesehen.</p>
 
Um dies zu unterst&uuml;tzen werden vom Land Baden-W&uuml;rttemberg nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverb&auml;nden die Mittel des Finanzausgleichs erh&ouml;ht. Eine Selbstbeschaffung durch die Tr&auml;ger und Abrechnung &uuml;ber die Betriebskosten ist vorgesehen.</p>
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Die Verwaltung schl&auml;gt vor Lollitests f&uuml;r Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schw&auml;bisch Hall zur Verf&uuml;gung zu stellen.</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt vor Lollitests f&uuml;r Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schw&auml;bisch Hall zur Verf&uuml;gung zu stellen.</p>
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Nach Erl&auml;uterung des Sachverhalts durch <u>Fachbereichsleiter Fr&uuml;hkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk</u> stellt <u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> den Beschlussantrag zur Abstimmung.</p>
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- Stadtr&auml;tin Walter verl&auml;sst um 18.19 Uhr den Sitzungssaal -</p>
 
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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall stellt den freien, kirchlichen und privaten Tr&auml;gern in Schw&auml;bisch Hall die Antigen-Schnelltests f&uuml;r Kinder (Lolli-Test oder kurzer Nasenabstrich) zur Verf&uuml;gung.<br />
 
Die Stadt Schw&auml;bisch Hall stellt den freien, kirchlichen und privaten Tr&auml;gern in Schw&auml;bisch Hall die Antigen-Schnelltests f&uuml;r Kinder (Lolli-Test oder kurzer Nasenabstrich) zur Verf&uuml;gung.<br />
 
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Version vom 2. März 2023, 15:27 Uhr

Sachvortrag:

Nach Ende der Sommerferien können die Träger von Kindertageseinrichtungen Tests auf Infektionen mit dem COVID-19-Virus anbieten oder sogar negative Testergebnisse als Zugangsvoraussetzung verlangen.
Um dies zu unterstützen werden vom Land Baden-Württemberg nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden die Mittel des Finanzausgleichs erhöht. Eine Selbstbeschaffung durch die Träger und Abrechnung über die Betriebskosten ist vorgesehen.

In Schwäbisch Hall werden in den Kitas sogenannte Lolli-Tests verwendet, die von der Feuerwehr beschafft wurden. Die Beschaffung großer Mengen ergibt Preisvorteile, weshalb weiterhin so verfahren werden sollte.

Eine Rechnungsstellung an die Träger, Abrechnung über die Betriebskosten und Erstattung an die Träger ist aufwendig und würde die Testbereitschaft sowohl der Träger als auch in Folge der Elternschaft eventuell verringern.

Bei wöchentlich zweimaliger Testung aller Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Krippen ergeben sich Gesamtkosten i. H. v. 20.000 €/Woche. Die erwartete Erstattung durch die freien, kirchlichen und freien Träger beträgt etwa 1.000 €/Woche. Bis zu den Weihnachtsferien werden Kosten von maximal 10.000 € erwartet.

Die Verwaltung schlägt vor Lollitests für Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schwäbisch Hall zur Verfügung zu stellen.

 

Nach Erläuterung des Sachverhalts durch Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk stellt Erster Bürgermeister Klink den Beschlussantrag zur Abstimmung.

- Stadträtin Walter verlässt um 18.19 Uhr den Sitzungssaal -

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall stellt den freien, kirchlichen und privaten Trägern in Schwäbisch Hall die Antigen-Schnelltests für Kinder (Lolli-Test oder kurzer Nasenabstrich) zur Verfügung.
(einstimmig - 14)

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