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<strong>1. Antrag:</strong><br /> | <strong>1. Antrag:</strong><br /> |
Version vom 18. Februar 2022, 11:00 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 2zu9/22
Sachvortrag:
a)
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Datum vom 30.01.2022 zwei AnträgeAnträge zum Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist gestellt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Antrag:
Veräußerung der Immobilien Bahnhofstraße 19 und 21 als Konzeptvergabe
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Immobilien Bahnhofstraße 19 und 21 eignen sich aus der Sicht der Verwaltung entweder für Wohnungszwecke im gehobenen Segment oder gewerbliche bzw. freiberufliche Büronutzungen. Beide Nutzungsarten sind durch die geplante Änderung des B-Plans abgedeckt.
Die Vorgaben der Stadtplanung im Hinblick auf die äußere Sanierung der Immobilien sollen in den jeweiligen Kaufverträgen eingearbeitet werden. Da es sich um denkmalgeschützte Immobilien handelt, müsste zudem die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde beachtet werden.
Die Immobilien sollen meistbietend, jedoch nicht unter dem vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert, veräußert werden.
Die Verkaufserlöse sind für die Finanzierung des Hospizneubaus eingeplant.
Eine Veräußerung der Immobilien als Konzeptvergabe wird durch die Verwaltung als ungeeignet angesehen.
2. Antrag:
Unterstiftung Bildung und Kultur
hier: Bundesligacup
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission wird die Verwaltung den Vorschlag machen, bei der Zuschusspolitik Schwerpunkte zu bilden und diese transparent nach innen wie auch außen zu kommunizieren.
Die Sportförderung sollte nach Vorstellung der Verwaltung künftig nicht zu den Aufgaben der Hospitalstiftung bzw. deren Unterstiftungen gehören.
Damit entspricht der Antrag der Fraktion der zukünftigen Zielsetzung der Verwaltung. Der Vorsitzende des Beirats der Unterstiftung „Bildung und Kultur“ wird eine Beschlussfassung in diesem Sinne herbeiführen.
c)
Der Haushaltsplan 2022 wurde am 12. Januar 2022 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Eckpunkte wurden erläutert.
Der Entwurf weist folgende Zahlen aus:
-
im Ergebnishaushalt EUR
-
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
6.773.945
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
6.125.850
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
648.095
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
2.460.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
2.460.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
3.108.095
-
im Finanzhaushalt EUR
-
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
6.094.005
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
5.142.650
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
951.355
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.113.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.135.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-21.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
929.855
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.100.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
819.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
281.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
1.210.855
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditermächtigungen in Höhe von 1.100.000 € vorgesehen. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 819.000 €.
Beschlussantrag:
zu a)
zum 1. Antrag:
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird abgelehnt.
zum 2. Antrag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
zu c)
2. Der mittelfristigen Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023-2025 wird zugestimmt.
3. Der Auszahlung der Zuschüsse im Ergebnishaushalt, die ausdrücklich genannt sind, wird zugestimmt.