TOP 4 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Jahr 2022 und mittelfristige Finanzplanung 2023-2025 a) Stellungnahme der Verwaltung sowie Beratung und Abstimmung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder b) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu9/22

Sachvortrag:

Der Haushaltsplan 2022 wurde am 12. Januar 2022 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Eckpunkte wurden erläutert.

Der Entwurf weist folgende Zahlen aus:

1. im Ergebnishaushalt EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

6.773.945

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

6.125.850

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

648.095

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

2.460.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

2.460.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

3.108.095

 

2. im Finanzhaushalt EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.094.005

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

5.142.650

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

951.355

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.113.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.135.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-21.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

929.855

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.100.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

819.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

281.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

1.210.855

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditermächtigungen in Höhe von 1.100.000 € vorgesehen. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 819.000 €.

Anlage: Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussantrag:

  1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2022 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wird zugestimmt.

  2. Der mittelfristigen Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023-2025 wird zugestimmt.

  3. Der Auszahlung der Zuschüsse im Ergebnishaushalt, die ausdrücklich genannt sind, wird zugestimmt.

       

        Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Gemeinderatssitzung am 23.02.2022 vertagt.

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