38155308/meetingminutes/40540455/paragraph

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Gem&auml;&szlig; Beschluss vom 04.12.2017 im Gemeinderat wurden f&uuml;r die Ma&szlig;nahme 12018 <strong>Umgestaltung Haalplatz/ </strong><strong>Unterw&ouml;hrd</strong> die im Finanzhaushalt 2019 eingestellten Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Die Sperre ist mit der Durchf&uuml;hrung eines Wettbewerbverfahrens verbunden. Mit der Preisgerichtssitzung vom 06.12.2018 ist dieses Verfahren beendet und somit die Grundlage f&uuml;r die Freigabe der Haushaltsmittel gegeben.</p>
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Gem&auml;&szlig; Beschluss vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16302004/meetingminutes/28471021/paragraph 04.12.2017] im Gemeinderat wurden f&uuml;r die Ma&szlig;nahme 12018 <strong>Umgestaltung Haalplatz/ </strong><strong>Unterw&ouml;hrd</strong> die im Finanzhaushalt 2019 eingestellten Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Die Sperre ist mit der Durchf&uuml;hrung eines Wettbewerbverfahrens verbunden. Mit der Preisgerichtssitzung vom 06.12.2018 ist dieses Verfahren beendet und somit die Grundlage f&uuml;r die Freigabe der Haushaltsmittel gegeben.</p>
 
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Um im Januar 2019 bereits wichtige Leistungen zu beauftragen und anweisen zu k&ouml;nnen, ist es erforderlich einen Teilbetrag aus dem gesperrten Betrag auf der Ma&szlig;nahme 12018 im Haushaltsjahr 2019 bereits vor der regul&auml;ren Sitzungsfolge freizugeben.</p>
 
Um im Januar 2019 bereits wichtige Leistungen zu beauftragen und anweisen zu k&ouml;nnen, ist es erforderlich einen Teilbetrag aus dem gesperrten Betrag auf der Ma&szlig;nahme 12018 im Haushaltsjahr 2019 bereits vor der regul&auml;ren Sitzungsfolge freizugeben.</p>

Aktuelle Version vom 14. September 2020, 14:08 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Gemäß Beschluss vom 04.12.2017 im Gemeinderat wurden für die Maßnahme 12018 Umgestaltung Haalplatz/ Unterwöhrd die im Finanzhaushalt 2019 eingestellten Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Die Sperre ist mit der Durchführung eines Wettbewerbverfahrens verbunden. Mit der Preisgerichtssitzung vom 06.12.2018 ist dieses Verfahren beendet und somit die Grundlage für die Freigabe der Haushaltsmittel gegeben.

Um im Januar 2019 bereits wichtige Leistungen zu beauftragen und anweisen zu können, ist es erforderlich einen Teilbetrag aus dem gesperrten Betrag auf der Maßnahme 12018 im Haushaltsjahr 2019 bereits vor der regulären Sitzungsfolge freizugeben.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes wird beantragt, 100.000 € auf der Maßnahme 12018 per Eilentscheidung freizugeben. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass keine Verzögerungen im Planungsablauf erfolgen.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Im Haushaltsjahr 2019 sind auf der Maßnahme 12018 1.000.000 € mit Sperrvermerk eingestellt. Für 100.000 € wird diese Sperre aufgehoben, um bereits Anfang 2019 notwendige Leistungen beauftragen zu können.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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