38155613/meetingminutes/47639810/paragraph
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Gemäß Gemeindeordnung (§ 40, 5) bestellt der Gemeinderat die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse durch Wahl aus seiner Mitte. Die GemO geht davon aus, dass über die Zusammensetzung in der Regelung Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinn, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entsprechenden Verhältnis auch in den Ausschüssen zum Zug kommen. Dabei wird meist so gewählt, dass ein Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen und von den Fraktionen Vorschläge über die von ihnen vorgeschlagenen Gemeinderätinnen/Gemeinderäte als ordentlicher Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gemacht wird. Diese Vorschläge werden durch offene Wahl (Akklamation) angenommen. Hierbei wird Einstimmigkeit verlangt. Alle anwesenden Stimmberechtigten müssen dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze und die personelle Besetzung zustimmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, findet, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt.</p> | Gemäß Gemeindeordnung (§ 40, 5) bestellt der Gemeinderat die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse durch Wahl aus seiner Mitte. Die GemO geht davon aus, dass über die Zusammensetzung in der Regelung Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinn, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entsprechenden Verhältnis auch in den Ausschüssen zum Zug kommen. Dabei wird meist so gewählt, dass ein Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen und von den Fraktionen Vorschläge über die von ihnen vorgeschlagenen Gemeinderätinnen/Gemeinderäte als ordentlicher Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gemacht wird. Diese Vorschläge werden durch offene Wahl (Akklamation) angenommen. Hierbei wird Einstimmigkeit verlangt. Alle anwesenden Stimmberechtigten müssen dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze und die personelle Besetzung zustimmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, findet, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt.</p> | ||
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Die Fraktionen und Wählervereinigungen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die verschiedenen Ausschüsse, Vereinsvorstände und sonstigen Gremien gemäß Anlage 1 benannt.</p> | Die Fraktionen und Wählervereinigungen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die verschiedenen Ausschüsse, Vereinsvorstände und sonstigen Gremien gemäß Anlage 1 benannt.</p> | ||
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Der Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse gemäß Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.<br /> | Der Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse gemäß Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 20. November 2019, 12:57 Uhr
Sachvortrag:
Gemäß Gemeindeordnung (§ 40, 5) bestellt der Gemeinderat die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse durch Wahl aus seiner Mitte. Die GemO geht davon aus, dass über die Zusammensetzung in der Regelung Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinn, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entsprechenden Verhältnis auch in den Ausschüssen zum Zug kommen. Dabei wird meist so gewählt, dass ein Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen und von den Fraktionen Vorschläge über die von ihnen vorgeschlagenen Gemeinderätinnen/Gemeinderäte als ordentlicher Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gemacht wird. Diese Vorschläge werden durch offene Wahl (Akklamation) angenommen. Hierbei wird Einstimmigkeit verlangt. Alle anwesenden Stimmberechtigten müssen dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze und die personelle Besetzung zustimmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, findet, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt.
Die Fraktionen und Wählervereinigungen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die verschiedenen Ausschüsse, Vereinsvorstände und sonstigen Gremien gemäß Anlage 1 benannt.
Eine Übersicht über die Mandatsverteilung kann der Anlage 2 entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Aufstellung Mandatsverteilung
Anlage 2: Gesamtübersicht Mandatsverteilung
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse gemäß Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.
(einstimmig -29)