28009221/meetingminutes/31486162/paragraph

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Die Kommunen sind verpflichtet, j&auml;hrlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern &uuml;ber die Entwicklung und Bet&auml;tigung der Beteiligungsunternehmen beitr&auml;gt.</p>
 
Die Kommunen sind verpflichtet, j&auml;hrlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern &uuml;ber die Entwicklung und Bet&auml;tigung der Beteiligungsunternehmen beitr&auml;gt.</p>
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Der 17. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r das Jahr 2016 wurde nun erstellt und wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.</p>
 
Der 17. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r das Jahr 2016 wurde nun erstellt und wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.</p>
 
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Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schw&auml;bisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den jeweiligen Beteiligungsverh&auml;ltnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen gegeben. Dar&uuml;ber hinaus werden neben Angaben zur Abschlusspr&uuml;fung, der Gesch&auml;ftsverlauf und die Aufgabenerf&uuml;llung im Berichtsjahr kurz dargestellt.</p>
 
Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schw&auml;bisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den jeweiligen Beteiligungsverh&auml;ltnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen gegeben. Dar&uuml;ber hinaus werden neben Angaben zur Abschlusspr&uuml;fung, der Gesch&auml;ftsverlauf und die Aufgabenerf&uuml;llung im Berichtsjahr kurz dargestellt.</p>
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Bei Unternehmen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 % beteiligt ist, werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung in Kurzform sowie einheitliche Kennzahlen zur Verm&ouml;gens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.</p>
 
Bei Unternehmen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 % beteiligt ist, werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung in Kurzform sowie einheitliche Kennzahlen zur Verm&ouml;gens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.</p>
 
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Gem&auml;&szlig; &sect; 105 (3) GemO wird der Bericht Ende Mai 2018 &ouml;ffentlich f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger an sieben Tagen zur Einsichtnahme ausgelegt.</p>
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Gem&auml;&szlig; &sect; 105 (3) GemO wird der Bericht Ende Mai 2018 &ouml;ffentlich f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger an sieben Tagen zur Einsichtnahme ausgelegt.&nbsp;</p>
 
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Der Gemeinderat nimmt vom 17. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall Kenntnis.<br />
 
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Aktuelle Version vom 13. Juli 2018, 11:55 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Weber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein-

Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen Bürgerinnen und Bürgern über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen beiträgt.

Der 17. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2016 wurde nun erstellt und wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.

Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den jeweiligen Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen gegeben. Darüber hinaus werden neben Angaben zur Abschlussprüfung, der Geschäftsverlauf und die Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr kurz dargestellt.

Bei Unternehmen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 % beteiligt ist, werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung in Kurzform sowie einheitliche Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.

Gemäß § 105 (3) GemO wird der Bericht Ende Mai 2018 öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger an sieben Tagen zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Anlage: 17. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall

Stadtrat Baumann bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei Fachbereichsleiter Finanzen Gruber und seinem Team der Beteiligungsverwaltung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt vom 17. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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