15404356/meetingminutes/19676509/paragraph

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Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dadurch sind diese dann im Folgejahr weiter verf&uuml;gbar. Grunds&auml;tzlich gilt dies f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen bis zur F&auml;lligkeit der letzten Zahlung und f&uuml;r Haushaltsans&auml;tze im Ergebnishaushalt, wenn diese f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden.</p>
 
Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dadurch sind diese dann im Folgejahr weiter verf&uuml;gbar. Grunds&auml;tzlich gilt dies f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen bis zur F&auml;lligkeit der letzten Zahlung und f&uuml;r Haushaltsans&auml;tze im Ergebnishaushalt, wenn diese f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden.</p>
 
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Bei den Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird unterschieden in:</p>
 
Bei den Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird unterschieden in:</p>
 
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<u>&Uuml;bertragung von &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen:</u> Bei den sogenannten &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen handelt es sich um bereits bewirtschaftete Haushaltsmittel. Durch Auftragsvergaben wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen f&uuml;hren. In der Finanzsoftware sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene&ldquo; Auftr&auml;ge angelegt. Die Leistungserbringung bzw. die Abrechnung dieser beauftragten Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;ge im Folgejahr dann zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese ins Jahr 2017 zu &uuml;bertragen.</p>
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<u>&Uuml;bertragung von &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen:</u> Bei den so genannten &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen handelt es sich um bereits bewirtschaftete Haushaltsmittel. Durch Auftragsvergaben wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen f&uuml;hren. In der Finanzsoftware sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene&ldquo; Auftr&auml;ge angelegt. Die Leistungserbringung bzw. die Abrechnung dieser beauftragten Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;ge im Folgejahr dann zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese ins Jahr 2017 zu &uuml;bertragen.</p>
 
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<u>&Uuml;bertragung von noch nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u> Liegen keine verpflichtende Rechtsgesch&auml;fte vor, dann k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Die &Uuml;bertragung ist in diesen F&auml;llen von dem nach der Zust&auml;ndigkeit der st&auml;dtischen Hauptsatzung zust&auml;ndigen Organ zu beschlie&szlig;en.</p>
 
<u>&Uuml;bertragung von noch nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u> Liegen keine verpflichtende Rechtsgesch&auml;fte vor, dann k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Die &Uuml;bertragung ist in diesen F&auml;llen von dem nach der Zust&auml;ndigkeit der st&auml;dtischen Hauptsatzung zust&auml;ndigen Organ zu beschlie&szlig;en.</p>
 
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Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2016 Erm&auml;chtigungen in H&ouml;he von 3.844.632,50 &euro; gebildet werden. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
 
Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2016 Erm&auml;chtigungen in H&ouml;he von 3.844.632,50 &euro; gebildet werden. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
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<strong>Offene Auftr&auml;ge</strong></p>
 
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<strong>&Uuml;bertrag Verf&uuml;gungsmittel</strong></p>
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<strong>Gesamt</strong></p>
 
<strong>Gesamt</strong></p>
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Eine detaillierte Darstellung der Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen ist als Anlage beigef&uuml;gt.</p>
 
Eine detaillierte Darstellung der Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen ist als Anlage beigef&uuml;gt.</p>
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- Stadtrat Felger ab 17.04 Uhr anwesend -</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:64-17_Anlage.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen]]</p>
 
Anlage:&nbsp;[[Media:64-17_Anlage.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht. &nbsp;</p>
 
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Der Bildung der in der Anlage dargestellten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.<br />
 
Der Bildung der in der Anlage dargestellten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.<br />
 
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(einstimmig -32)</p>
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Aktuelle Version vom 29. Juni 2017, 07:41 Uhr

Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dadurch sind diese dann im Folgejahr weiter verfügbar. Grundsätzlich gilt dies für investive Maßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung und für Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt, wenn diese für übertragbar erklärt werden.

Bei den Ermächtigungsübertragungen wird unterschieden in:

Übertragung von „offenen“ Aufträgen: Bei den so genannten „offenen“ Aufträgen handelt es sich um bereits bewirtschaftete Haushaltsmittel. Durch Auftragsvergaben wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen führen. In der Finanzsoftware sind diese Fälle als „offene“ Aufträge angelegt. Die Leistungserbringung bzw. die Abrechnung dieser beauftragten Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese „offenen“ Aufträge im Folgejahr dann zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese ins Jahr 2017 zu übertragen.

Übertragung von noch nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtende Rechtsgeschäfte vor, dann können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise ins Folgejahr übertragen werden. Die Übertragung ist in diesen Fällen von dem nach der Zuständigkeit der städtischen Hauptsatzung zuständigen Organ zu beschließen.

Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2016 Ermächtigungen in Höhe von 3.844.632,50 € gebildet werden. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

ÜbertragVerfügungsmittel

Gesamt

Finanzhaushalt

865.205,73 €

2.576.160,00 €

3.441.365,73 €

Ergebnishaushalt

123.266,77 €

280.000,00 €

403.266,77 € €

Gesamt

988.472,50 €

2.856.160,00 €

3.844.632,50 €

Eine detaillierte Darstellung der Ermächtigungsübertragungen ist als Anlage beigefügt.

- Stadtrat Felger ab 17.04 Uhr anwesend -

Anlage: Ermächtigungsübertragungen

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.  

Beschluss:

Der Bildung der in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
(einstimmig -32)

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