9326323/meetingminutes/10376205/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema &bdquo;Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheides zum Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater&ldquo; auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der &ouml;ffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverst&auml;ndigen alle Informationen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung zug&auml;nglich. Die SPD-Fraktion h&auml;lt es f&uuml;r die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger entscheiden k&ouml;nnen, ob die &bdquo;Stadt&ldquo; - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd bauen soll.</p>
 
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema &bdquo;Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheides zum Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater&ldquo; auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der &ouml;ffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverst&auml;ndigen alle Informationen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung zug&auml;nglich. Die SPD-Fraktion h&auml;lt es f&uuml;r die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger entscheiden k&ouml;nnen, ob die &bdquo;Stadt&ldquo; - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd bauen soll.</p>
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<p align="justify">
Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu pr&auml;zisieren, dass die Gemeinder&auml;te klar und deutlich wissen, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll, da die Fragestellung im B&uuml;rgerentscheid nach &sect; 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass Sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung pr&auml;zisieren m&ouml;chte:</p>
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Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu pr&auml;zisieren, dass die Gemeinder&auml;te klar und deutlich wissen, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll, da die Fragestellung im B&uuml;rgerentscheid nach &sect; 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung pr&auml;zisieren m&ouml;chte:</p>
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<p align="justify">
 
&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p>
 
&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p>
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<p align="justify">
 
Die Fragestellung soll nach R&uuml;ckfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.</p>
 
Die Fragestellung soll nach R&uuml;ckfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.</p>
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<p align="justify">
Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid sind in &sect; 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschlie&szlig;en, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, f&uuml;r die der Gemeinderat zust&auml;ndig ist, der Entscheidung der B&uuml;rger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe &sect; 4 GemO) wird auch die B&uuml;rgermeisterin/der B&uuml;rgermeister mitgez&auml;hlt. Der Antrag m&uuml;sste somit mit 24 Ja-Stimmen bef&uuml;rwortet werden. Ein B&uuml;rgerentscheid ist g&uuml;ltig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der g&uuml;ltigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen betr&auml;gt. Nach derzeitigem Stand w&auml;re diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend pr&auml;zisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich wei&szlig;, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr &uuml;ber deren Auslegung kommen kann.<br />
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Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid sind in &sect; 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschlie&szlig;en, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, f&uuml;r die der Gemeinderat zust&auml;ndig ist, der Entscheidung der B&uuml;rger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe &sect; 4 GemO) wird auch die B&uuml;rgermeisterin/ der B&uuml;rgermeister mitgez&auml;hlt. Der Antrag m&uuml;sste somit mit 24 Ja-Stimmen bef&uuml;rwortet werden. Ein B&uuml;rgerentscheid ist g&uuml;ltig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der g&uuml;ltigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen betr&auml;gt. Nach derzeitigem Stand w&auml;re diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend pr&auml;zisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich wei&szlig;, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr &uuml;ber deren Auslegung kommen kann.<br />
Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den &uuml;brigen Voraussetzungen des &sect; 21 GemO entspricht. Die Stadt Schw&auml;bisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielst&auml;tte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gem&auml;&szlig; Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in H&ouml;he von insgesamt 4 Millionen Euro f&uuml;r die Errichtung der zweiten Spielst&auml;tte erhalten. Wenn die Stadt Schw&auml;bisch Hall nicht Bauherr ist, f&auml;llt die Entscheidung &uuml;ber die Bauantragstellung f&uuml;r eine zweite Spielst&auml;tte f&ouml;rmlich nicht in die Zust&auml;ndigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte B&uuml;rgerentscheid w&auml;re somit in der beantragten Form, mangels Zust&auml;ndigkeit der Gemeinde, nicht zul&auml;ssig. Ein B&uuml;rgerentscheid kann auch nicht &uuml;ber den Umweg der Baugenehmigung herbeigef&uuml;hrt werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 21 Absatz 1 GemO ist ein B&uuml;rgerentscheid nur &uuml;ber Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zul&auml;ssig. Der Ausschlusskatalog des &sect; 21 Absatz 2 Ziffer 1 GemO regelt ausdr&uuml;cklich, dass &uuml;ber Weisungsaufgaben ein B&uuml;rgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbeh&ouml;rde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und k&ouml;nnen somit nicht einem B&uuml;rgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zul&auml;ssig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele f&uuml;r den Bau der 2. Spielst&auml;tte einem B&uuml;rgerentscheid zu unterstellen. Gem&auml;&szlig; &sect; 21 Abs. 2 Ziffer 4 GemO darf &uuml;ber die Haushaltssatzung kein B&uuml;rgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschl&uuml;sse f&uuml;r den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu &sect; 21&nbsp; hei&szlig;t es: &bdquo;&sect; 21 Absatz 2 Nr. 4 schlie&szlig;t auch (erst recht) einen B&uuml;rgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.&ldquo; Die Kommentierung st&uuml;tzt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enth&auml;lt: &bdquo;Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines B&uuml;rgerentscheids sein, so muss dies erst recht f&uuml;r Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.&ldquo;</p>
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Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den &uuml;brigen Voraussetzungen des &sect; 21 GemO entspricht. Die Stadt Schw&auml;bisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielst&auml;tte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gem&auml;&szlig; Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in H&ouml;he von insgesamt 4 Mio. &euro; f&uuml;r die Errichtung der zweiten Spielst&auml;tte erhalten. Wenn die Stadt Schw&auml;bisch Hall nicht Bauherr ist, f&auml;llt die Entscheidung &uuml;ber die Bauantragstellung f&uuml;r eine zweite Spielst&auml;tte f&ouml;rmlich nicht in die Zust&auml;ndigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte B&uuml;rgerentscheid w&auml;re somit in der beantragten Form, mangels Zust&auml;ndigkeit der Gemeinde, nicht zul&auml;ssig. Ein B&uuml;rgerentscheid kann auch nicht &uuml;ber den Umweg der Baugenehmigung herbeigef&uuml;hrt werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 21, Absatz 1 GemO ist ein B&uuml;rgerentscheid nur &uuml;ber Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zul&auml;ssig. Der Ausschlusskatalog des &sect; 21, Absatz 2, Ziffer 1 GemO regelt ausdr&uuml;cklich, dass &uuml;ber Weisungsaufgaben ein B&uuml;rgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbeh&ouml;rde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und k&ouml;nnen somit nicht einem B&uuml;rgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zul&auml;ssig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele f&uuml;r den Bau der 2. Spielst&auml;tte einem B&uuml;rgerentscheid zu unterstellen. Gem&auml;&szlig; &sect; 21, Abs. 2, Ziffer 4 GemO darf &uuml;ber die Haushaltssatzung kein B&uuml;rgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschl&uuml;sse f&uuml;r den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu &sect; 21 hei&szlig;t es: &bdquo;&sect; 21, Absatz 2, Nr. 4 schlie&szlig;t auch (erst recht) einen B&uuml;rgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.&ldquo; Die Kommentierung st&uuml;tzt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enth&auml;lt: &bdquo;Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines B&uuml;rgerentscheids sein, so muss dies erst recht f&uuml;r Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.&ldquo;</p>
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<p align="justify">
Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des &sect; 21 Absatz 1 GemO erf&uuml;llt, ist dieser schon aus rechtlichen Gr&uuml;nden abzulehnen.</p>
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Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des &sect; 21, Absatz 1 GemO erf&uuml;llt, ist dieser schon aus rechtlichen Gr&uuml;nden abzulehnen.</p>
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<p align="justify">
 
Im &Uuml;brigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen B&uuml;rgerentscheid - sofern dieser rechtm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu sp&auml;t bzw. zu fr&uuml;h gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ans&auml;tzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 &euro; plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich B&uuml;rgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im M&auml;rz im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.</p>
 
Im &Uuml;brigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen B&uuml;rgerentscheid - sofern dieser rechtm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu sp&auml;t bzw. zu fr&uuml;h gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ans&auml;tzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 &euro; plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich B&uuml;rgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im M&auml;rz im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.</p>
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<p align="justify">
 
Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein B&uuml;rgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten w&uuml;rde bzw. die Entscheidungsm&ouml;glichkeiten des Gemeinderates unn&ouml;tig eingeengt werden w&uuml;rde. Insbesondere f&uuml;hrt der beantragte B&uuml;rgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet, h&auml;tte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die M&ouml;glichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterw&ouml;hrd oder ein vollst&auml;ndiger Verzicht auf eine zweite Spielst&auml;tte ergeben w&uuml;rden. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Ja&ldquo; beantwortet, h&auml;tte man immer noch keine Aussage dar&uuml;ber, welche Neubau-Variante von den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern gew&uuml;nscht wird.</p>
 
Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein B&uuml;rgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten w&uuml;rde bzw. die Entscheidungsm&ouml;glichkeiten des Gemeinderates unn&ouml;tig eingeengt werden w&uuml;rde. Insbesondere f&uuml;hrt der beantragte B&uuml;rgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet, h&auml;tte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die M&ouml;glichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterw&ouml;hrd oder ein vollst&auml;ndiger Verzicht auf eine zweite Spielst&auml;tte ergeben w&uuml;rden. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Ja&ldquo; beantwortet, h&auml;tte man immer noch keine Aussage dar&uuml;ber, welche Neubau-Variante von den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern gew&uuml;nscht wird.</p>
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<p align="justify">
Aus Sicht der Verwaltung h&auml;tte man die Frage, ob &uuml;berhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ert&uuml;chtigung entstehen bzw. durchgef&uuml;hrt werden sollte, im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides entscheiden lassen k&ouml;nnen. Dies h&auml;tte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen m&uuml;ssen.</p>
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Aus Sicht der Verwaltung h&auml;tte man die Frage, ob &uuml;berhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ert&uuml;chtigung entstehen bzw. durchgef&uuml;hrt werden sollte, im Rahmen eines B&uuml;rger&shy;entscheides entscheiden lassen k&ouml;nnen. Dies h&auml;tte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen m&uuml;ssen.</p>
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<p align="justify">
Einen B&uuml;rgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder &uuml;ber die Neubauvarianten noch &uuml;ber die Ert&uuml;chtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die B&uuml;rgerinnen/B&uuml;rger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren k&ouml;nnen. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und k&uuml;nstlerischen Belange abschlie&szlig;end gef&uuml;hrt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage f&uuml;r eine fundierte Entscheidung &uuml;ber den Nachfolgebau/Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.</p>
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Einen B&uuml;rgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder &uuml;ber die Neubauvarianten noch &uuml;ber die Ert&uuml;chtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren k&ouml;nnen. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und k&uuml;nstlerischen Belange abschlie&szlig;end gef&uuml;hrt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage f&uuml;r eine fundierte Entscheidung &uuml;ber den Nachfolgebau/ Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.</p>
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<p align="justify">
Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides, der ja so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexit&auml;t der hier zu ber&uuml;cksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vern&uuml;nftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides kann nicht im Gesamten &uuml;ber die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht &uuml;ber die Alternative Neubau oder Ert&uuml;chtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschr&auml;nkung f&uuml;r die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes f&uuml;hren. Objektiv w&auml;re hier nur die Frage &bdquo;Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters?&ldquo; Diese Fragestellung ist jedoch nicht zul&auml;ssig. Eine wesentliche Objektivit&auml;tsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides ja nur &uuml;ber den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die &uuml;berhaupt gegen eine 2. Spielst&auml;tte (einschlie&szlig;lich Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ert&uuml;chtigung entscheiden d&uuml;rften, den Neubau bevorzugen w&uuml;rden. Die gew&auml;hlte Fragestellung birgt deshalb die gro&szlig;e Gefahr einer &bdquo;Verf&auml;lschung&ldquo; des Ergebnisses zu Gunsten der Ert&uuml;chtigung des Globe-Theaters, wenn tats&auml;chlich B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielst&auml;tte &uuml;berhaupt zum Ausdruck bringen wollen.</p>
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Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides, der so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexit&auml;t der hier zu ber&uuml;cksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vern&uuml;nftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides kann nicht im Gesamten &uuml;ber die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht &uuml;ber die Alternative Neubau oder Ert&uuml;chtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschr&auml;nkung f&uuml;r die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes f&uuml;hren. Objektiv w&auml;re hier nur die Frage &bdquo;Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters?&ldquo; Diese Fragestellung ist jedoch nicht zul&auml;ssig. Eine wesentliche Objektivit&auml;tsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides nur &uuml;ber den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die &uuml;berhaupt gegen eine 2. Spielst&auml;tte (einschlie&szlig;lich Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ert&uuml;chtigung entscheiden d&uuml;rften, den Neubau bevorzugen w&uuml;rden. Die gew&auml;hlte Fragestellung birgt deshalb die gro&szlig;e Gefahr einer &bdquo;Verf&auml;lschung&ldquo; des Ergebnisses zu Gunsten der Ert&uuml;chtigung des Globe-Theaters, wenn tats&auml;chlich B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielst&auml;tte &uuml;berhaupt zum Ausdruck bringen wollen.</p>
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<p align="justify">
 
Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gew&auml;hlte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeif&uuml;hren sollte.</p>
 
Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gew&auml;hlte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeif&uuml;hren sollte.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 
Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, noch eine eingehende Pr&uuml;fung der baurechtlichen Genehmigungsf&auml;higkeit stattgefunden hat. Da ein B&uuml;rgerentscheid, wie oben ausgef&uuml;hrt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grunds&auml;tzliche Genehmigungsf&auml;higkeit der Alternativen vorher gepr&uuml;ft sein. Es w&auml;re den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern nicht zu erkl&auml;ren, wenn z. B. aufgrund des B&uuml;rgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden w&uuml;rde und sich dann herausstellen w&uuml;rde, dass die vorgeschlagene Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsf&auml;hig w&auml;re.</p>
 
Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, noch eine eingehende Pr&uuml;fung der baurechtlichen Genehmigungsf&auml;higkeit stattgefunden hat. Da ein B&uuml;rgerentscheid, wie oben ausgef&uuml;hrt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grunds&auml;tzliche Genehmigungsf&auml;higkeit der Alternativen vorher gepr&uuml;ft sein. Es w&auml;re den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern nicht zu erkl&auml;ren, wenn z. B. aufgrund des B&uuml;rgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden w&uuml;rde und sich dann herausstellen w&uuml;rde, dass die vorgeschlagene Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsf&auml;hig w&auml;re.</p>
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+
<p align="justify">
Selbiges gilt f&uuml;r die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters tats&auml;chlich kosten w&uuml;rde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erkl&auml;rt, dass f&uuml;r eine endg&uuml;ltige Kostensch&auml;tzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen m&uuml;sste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollst&auml;ndige Begutachtung, insbesondere an schwer zug&auml;nglichen Grundelementen, nicht m&ouml;glich war.</p>
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Selbiges gilt f&uuml;r die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters tats&auml;chlich kosten w&uuml;rde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erkl&auml;rt, dass f&uuml;r eine endg&uuml;ltige Kostensch&auml;tzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen m&uuml;sste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollst&auml;ndige Begutachtung, insbesondere an schwer zug&auml;nglichen Grundelementen, nicht m&ouml;glich war.<br />
<p>
+
 
In der Diskussion &uuml;ber die 2. Spielst&auml;tte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die W&uuml;nsche der zuk&uuml;nftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inst&auml;ndig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsf&auml;higkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist.</p>
 
In der Diskussion &uuml;ber die 2. Spielst&auml;tte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die W&uuml;nsche der zuk&uuml;nftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inst&auml;ndig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsf&auml;higkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist.</p>
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<p align="justify">
Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gr&uuml;nden die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion.</p>
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Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gr&uuml;nden die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion. &nbsp;&nbsp;</p>
 
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Anlage 1: [[Media:39-16_AntragSPD.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 28.01.2016]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:39-16_AntragSPD.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 28.01.2016]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:39-16_1_AntragSPDErg.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 16.02.2016]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:39-16_1_AntragSPDErg.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 16.02.2016]]</p>
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Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids zum Thema Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung:</p>
 
 
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&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p>
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|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Antrag der SPD-Fraktion zur Durchführung eines Bürgerentscheides bezüglich Nachfolgebaus für das bisherige Globe-Theater - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=29.02.2016|paragraph-template-backlink=9326323/0/meetingminutes|}}
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verweist auf die Einsch&auml;tzungen des Fachbereichs Hauptverwaltung. Hiernach ist die von der SPD formulierte Fragestellung &uuml;ber die 2. Spielst&auml;tte in ihrer Wortwahl nicht zul&auml;ssig. Ungeachtet dessen ist Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim jedoch der Meinung, dass die Grundsatzentscheidung des Gemeinderats bereits am 28.10.2015, &sect; 254 getroffen wurde. Die Frage eines B&uuml;rgerentscheids stellt sich somit nicht. Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung ist Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim jedoch der Meinung, dass der Gemeinderat diese Entscheidung selbst treffen sollte.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> verweist darauf, dass die SPD bez&uuml;glich des Nachfolgebaus Globe-Theater eine sinnvolle Position im Rahmen einer demokratischen Auseinandersetzung vertritt. Die Ablehnung seines Antrags ist nebul&ouml;s formuliert. Er bestreitet nicht, dass eine Entscheidung einer 2. Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd bereits getroffen wurde, jedoch kann &uuml;ber einen Neubau bzw. die Ert&uuml;chtigung im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheids gem&auml;&szlig; &sect; 21 GemO entschieden werden. Die im Sachvortrag angef&uuml;hrten Gr&uuml;nde der Ablehnung (B&uuml;rgerschaft nicht entscheidungsf&auml;hig; &uuml;ber Haushaltsmittel muss nicht mehr abgestimmt werden; Kostenfrage) sind nicht &uuml;berzeugend - weshalb Stadtrat Kaiser an seinem Antrag festhalten m&ouml;chte.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> sieht in der Frage &bdquo;Neubau oder Ert&uuml;chtigung&ldquo; keine Grundsatzfrage f&uuml;r Schw&auml;bisch Hall. Der Gemeinderat ist daf&uuml;r gew&auml;hlt, diese Entscheidung selbst zu treffen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> h&auml;lt das vorliegende Thema f&uuml;r ein klassisches Thema eines B&uuml;rgerentscheids.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> ist gegen die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids. Die Entscheidung f&uuml;r eine 2. Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd ist getroffen. &Uuml;ber den weiteren Fortgang sollte nun der Gemeinderat entscheiden.</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> stellt fest, dass B&uuml;rgerrechte nichts mit direkter Demokratie zu tun haben. In dieser schwierigen Frage sollte sich der Gemeinderat nicht aus der Verantwortung ziehen und selbst entscheiden. Hierf&uuml;r spricht auch, dass es um einen sehr komplexen Sachverhalt geht.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> spricht sich f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid aus.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="justify">
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&nbsp;Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids zum Thema Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung:</p>
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&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;<br />
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(8 Ja-Stimmen; <em>Hinweis: Es z&auml;hlen nur Ja-Stimmen</em>)</p>
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Hinweis: Gem&auml;&szlig; &sect; 21, Abs. 1 GemO ist Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen aller Mitglieder notwendig (VFA: 12 Stimmen).<br />
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Feststellung: Die <strong>Mehrheit von zwei Drittel</strong> im VFA als Empfehlung an den Gemeinderat bzw. Meinungsbild <strong>ist</strong> <strong>nicht erreicht</strong>.</p>
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Aktuelle Version vom 31. März 2016, 08:21 Uhr

Sachvortrag:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema „Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides zum Nachfolgebau für das bisherige Globe-Theater“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der öffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverständigen alle Informationen für die Bevölkerung zugänglich. Die SPD-Fraktion hält es für die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können, ob die „Stadt“ - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielstätte auf dem Unterwöhrd bauen soll.

Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu präzisieren, dass die Gemeinderäte klar und deutlich wissen, über welche Angelegenheit genau ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll, da die Fragestellung im Bürgerentscheid nach § 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung präzisieren möchte:

„Soll die zweite Spielstätte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterwöhrd verwirklicht werden?“

Die Fragestellung soll nach Rückfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.

Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates für einen Bürgerentscheid sind in § 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe § 4 GemO) wird auch die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister mitgezählt. Der Antrag müsste somit mit 24 Ja-Stimmen befürwortet werden. Ein Bürgerentscheid ist gültig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen beträgt. Nach derzeitigem Stand wäre diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend präzisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich weiß, über welche Angelegenheit genau ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr über deren Auslegung kommen kann.
Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den übrigen Voraussetzungen des § 21 GemO entspricht. Die Stadt Schwäbisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielstätte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gemäß Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 4 Mio. € für die Errichtung der zweiten Spielstätte erhalten. Wenn die Stadt Schwäbisch Hall nicht Bauherr ist, fällt die Entscheidung über die Bauantragstellung für eine zweite Spielstätte förmlich nicht in die Zuständigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte Bürgerentscheid wäre somit in der beantragten Form, mangels Zuständigkeit der Gemeinde, nicht zulässig. Ein Bürgerentscheid kann auch nicht über den Umweg der Baugenehmigung herbeigeführt werden. Gemäß § 21, Absatz 1 GemO ist ein Bürgerentscheid nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zulässig. Der Ausschlusskatalog des § 21, Absatz 2, Ziffer 1 GemO regelt ausdrücklich, dass über Weisungsaufgaben ein Bürgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbehörde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und können somit nicht einem Bürgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zulässig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele für den Bau der 2. Spielstätte einem Bürgerentscheid zu unterstellen. Gemäß § 21, Abs. 2, Ziffer 4 GemO darf über die Haushaltssatzung kein Bürgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschlüsse für den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu § 21 heißt es: „§ 21, Absatz 2, Nr. 4 schließt auch (erst recht) einen Bürgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.“ Die Kommentierung stützt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enthält: „Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines Bürgerentscheids sein, so muss dies erst recht für Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.“

Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des § 21, Absatz 1 GemO erfüllt, ist dieser schon aus rechtlichen Gründen abzulehnen.

Im Übrigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen Bürgerentscheid - sofern dieser rechtmäßig durchgeführt werden könnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu spät bzw. zu früh gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ansätzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 € plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im März im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.

Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein Bürgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten würde bzw. die Entscheidungsmöglichkeiten des Gemeinderates unnötig eingeengt werden würde. Insbesondere führt der beantragte Bürgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. Würde der Bürgerentscheid mit „Nein“ beantwortet, hätte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die Möglichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterwöhrd oder ein vollständiger Verzicht auf eine zweite Spielstätte ergeben würden. Würde der Bürgerentscheid mit „Ja“ beantwortet, hätte man immer noch keine Aussage darüber, welche Neubau-Variante von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird.

Aus Sicht der Verwaltung hätte man die Frage, ob überhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ertüchtigung entstehen bzw. durchgeführt werden sollte, im Rahmen eines Bürger­entscheides entscheiden lassen können. Dies hätte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen müssen.

Einen Bürgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder über die Neubauvarianten noch über die Ertüchtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die Bürgerinnen/ Bürger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren können. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und künstlerischen Belange abschließend geführt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über den Nachfolgebau/ Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.

Im Rahmen eines Bürgerentscheides, der so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexität der hier zu berücksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vernünftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines Bürgerentscheides kann nicht im Gesamten über die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht über die Alternative Neubau oder Ertüchtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschränkung für die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes führen. Objektiv wäre hier nur die Frage „Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters?“ Diese Fragestellung ist jedoch nicht zulässig. Eine wesentliche Objektivitätsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines Bürgerentscheides nur über den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass Bürgerinnen und Bürger, die überhaupt gegen eine 2. Spielstätte (einschließlich Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ertüchtigung entscheiden dürften, den Neubau bevorzugen würden. Die gewählte Fragestellung birgt deshalb die große Gefahr einer „Verfälschung“ des Ergebnisses zu Gunsten der Ertüchtigung des Globe-Theaters, wenn tatsächlich Bürgerinnen/ Bürger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielstätte überhaupt zum Ausdruck bringen wollen.

Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gewählte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeiführen sollte.

Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, noch eine eingehende Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit stattgefunden hat. Da ein Bürgerentscheid, wie oben ausgeführt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Alternativen vorher geprüft sein. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären, wenn z. B. aufgrund des Bürgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden würde und sich dann herausstellen würde, dass die vorgeschlagene Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsfähig wäre.

Selbiges gilt für die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters tatsächlich kosten würde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erklärt, dass für eine endgültige Kostenschätzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen müsste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollständige Begutachtung, insbesondere an schwer zugänglichen Grundelementen, nicht möglich war.
In der Diskussion über die 2. Spielstätte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die Wünsche der zukünftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schwäbisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inständig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsfähigkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgemäß ist.

Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gründen die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion.   

Anlage 1: Antrag der SPD vom 28.01.2016
Anlage 2: Antrag der SPD vom 16.02.2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Einschätzungen des Fachbereichs Hauptverwaltung. Hiernach ist die von der SPD formulierte Fragestellung über die 2. Spielstätte in ihrer Wortwahl nicht zulässig. Ungeachtet dessen ist Oberbürgermeister Pelgrim jedoch der Meinung, dass die Grundsatzentscheidung des Gemeinderats bereits am 28.10.2015, § 254 getroffen wurde. Die Frage eines Bürgerentscheids stellt sich somit nicht. Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung ist Oberbürgermeister Pelgrim jedoch der Meinung, dass der Gemeinderat diese Entscheidung selbst treffen sollte.

Stadtrat Kaiser verweist darauf, dass die SPD bezüglich des Nachfolgebaus Globe-Theater eine sinnvolle Position im Rahmen einer demokratischen Auseinandersetzung vertritt. Die Ablehnung seines Antrags ist nebulös formuliert. Er bestreitet nicht, dass eine Entscheidung einer 2. Spielstätte auf dem Unterwöhrd bereits getroffen wurde, jedoch kann über einen Neubau bzw. die Ertüchtigung im Rahmen eines Bürgerentscheids gemäß § 21 GemO entschieden werden. Die im Sachvortrag angeführten Gründe der Ablehnung (Bürgerschaft nicht entscheidungsfähig; über Haushaltsmittel muss nicht mehr abgestimmt werden; Kostenfrage) sind nicht überzeugend - weshalb Stadtrat Kaiser an seinem Antrag festhalten möchte.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt sieht in der Frage „Neubau oder Ertüchtigung“ keine Grundsatzfrage für Schwäbisch Hall. Der Gemeinderat ist dafür gewählt, diese Entscheidung selbst zu treffen.

Stadträtin Herrmann hält das vorliegende Thema für ein klassisches Thema eines Bürgerentscheids.

Stadtrat Baumann ist gegen die Durchführung eines Bürgerentscheids. Die Entscheidung für eine 2. Spielstätte auf dem Unterwöhrd ist getroffen. Über den weiteren Fortgang sollte nun der Gemeinderat entscheiden.

Stadtrat Preisendanz stellt fest, dass Bürgerrechte nichts mit direkter Demokratie zu tun haben. In dieser schwierigen Frage sollte sich der Gemeinderat nicht aus der Verantwortung ziehen und selbst entscheiden. Hierfür spricht auch, dass es um einen sehr komplexen Sachverhalt geht.

Stadträtin Koch spricht sich für einen Bürgerentscheid aus.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

 Durchführung eines Bürgerentscheids zum Thema Nachfolgebau für das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung:

„Soll die zweite Spielstätte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterwöhrd verwirklicht werden?“
(8 Ja-Stimmen; Hinweis: Es zählen nur Ja-Stimmen)

Hinweis: Gemäß § 21, Abs. 1 GemO ist Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen aller Mitglieder notwendig (VFA: 12 Stimmen).
Feststellung: Die Mehrheit von zwei Drittel im VFA als Empfehlung an den Gemeinderat bzw. Meinungsbild ist nicht erreicht.

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