7186960/meetingminutes/7187028/paragraph

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Im November 2008 wurde die Umnutzung/Erweiterung der Gipsm&uuml;hle in Gailenkirchen durch Campus Life e. V. zuletzt im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat hat das Vorhaben bisher positiv begleitet.</p>
 
Im November 2008 wurde die Umnutzung/Erweiterung der Gipsm&uuml;hle in Gailenkirchen durch Campus Life e. V. zuletzt im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat hat das Vorhaben bisher positiv begleitet.</p>
 
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Eine Entwicklung am gegebenen Standort ist folglich nur auf Grundlage von abgeschlossenen regional- oder landesplanerischen Verfahren (Regionalplan&auml;nderungsverfahren, Zielabweichungsverfahren) m&ouml;glich. Damit Campus Life e.V. die notwendigen Abstimmungen mit dem Regionalverband vornehmen kann, ist es erforderlich, dem Verein ein positives Votum durch den Gemeinderat zu erteilen. Deshalb schl&auml;gt die Verwaltung vor, Campus Life e.V. die grunds&auml;tzliche Zustimmung zur Durchf&uuml;hrung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht zu stellen. Sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen gegeben sind, k&ouml;nnte ein entsprechender Antrag gestellt und in Folge ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Auch der Fl&auml;chennutzungsplan m&uuml;sste im weiteren Verfahren angepasst werden.</p>
 
Eine Entwicklung am gegebenen Standort ist folglich nur auf Grundlage von abgeschlossenen regional- oder landesplanerischen Verfahren (Regionalplan&auml;nderungsverfahren, Zielabweichungsverfahren) m&ouml;glich. Damit Campus Life e.V. die notwendigen Abstimmungen mit dem Regionalverband vornehmen kann, ist es erforderlich, dem Verein ein positives Votum durch den Gemeinderat zu erteilen. Deshalb schl&auml;gt die Verwaltung vor, Campus Life e.V. die grunds&auml;tzliche Zustimmung zur Durchf&uuml;hrung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht zu stellen. Sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen gegeben sind, k&ouml;nnte ein entsprechender Antrag gestellt und in Folge ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Auch der Fl&auml;chennutzungsplan m&uuml;sste im weiteren Verfahren angepasst werden.</p>
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat den Beschlussantrag der SV 347/14 zustimmend vorberaten (6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 ung&uuml;ltig)</p>
 
 
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Anlage 1: [[Media:14-347.pdf{{!}}Lageplan]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:14-347.pdf{{!}}Lageplan]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:347-14_Handout_.pdf{{!}}Handout Campus Life e. V.]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:347-14_Handout_.pdf{{!}}Handout Campus Life e. V.]]<br />
Anlage 3: [[Media:347-14_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]<br />
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Anlage 3: [[Media:347-14_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
Anlage 4: [[Media:347-14_AuszugOR.pdf{{!}}Auszug aus der Niederschrift OR Gailenkirchen 22.01.2015]] (n&ouml;)</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nennt drei wichtige Punkte:</p>
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Ist das geplante Vorhaben von Campus Life e. V. mit der Ortschaft Gailenkirchen vertr&auml;glich? Hier liegt ein positiver Beschluss des Ortschaftsrats Gailenkirchen vom 22.01.2015 vor.</li>
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Wie f&auml;llt die st&auml;dtebauliche/ naturschutzrechtliche Beurteilung aus? Auch die Untere Naturschutzbeh&ouml;rde hat die letzten Pl&auml;ne gebilligt.</li>
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Da da Vorhaben innerhalb einer Gr&uuml;nz&auml;sur des Regionalverbands liegt, muss ein Zielabweichungsverfahren erfolgen. Hierf&uuml;r ist eine positive Stellungnahme des Gemeinderats Voraussetzung.</li>
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<u>1. Vorsitzender des Campus Life e. V., Herr Meyer</u> erl&auml;utert nochmals das geplante Vorhaben gem&auml;&szlig; der Sitzung des BPA vom 08.12.2014, &sect; 258.</p>
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<u>Stadtrat Reber</u> stellt fest, dass das geplante Bauvorhaben vertr&auml;glich und sinnvoll f&uuml;r die Ortschaft Gailenkirchen ist. Die Mitglieder des Vereins Campus Life e. V. haben sich gut in die Ortschaft integriert, die bisherigen Erfahrungen waren positiv, weshalb der Ortschaftsrat mehrheitlich dem Vorhaben zugestimmt hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Vorhaben auf die jetzt genannte Gr&ouml;&szlig;e beschr&auml;nkt - eine weitere Vergr&ouml;&szlig;erung wird es nicht geben. Die CDU-Fraktion wird dem Bauvorhaben zustimmen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> wundert sich, dass einem privaten Tr&auml;ger im Au&szlig;enbereich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und auch innerhalb eines regionalen Gr&uuml;nzugs von den Umweltverb&auml;nden und der Naturschutzbeh&ouml;rde eine Genehmigung in Aussicht gestellt wird. Er fragt sich auch, ob den genannten Beh&ouml;rden der ver&auml;nderte Plan mit den Parkfl&auml;chen bekannt ist. Stadtrat Kaiser w&auml;re es lieber, nach der Stellungnahme des Regionalverbandes abstimmen zu k&ouml;nnen. Er bef&uuml;rchtet, dass der Regionalverband sich bei seiner Stellungnahme auf das Votum des Gemeinderats zur&uuml;ckzieht. Seine Fraktion wird dem Vorhaben nicht zustimmen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> und ihre Fraktion schlie&szlig;en sich der SPD-Fraktion an. Auch sie ist der Meinung, dass weder dem Umweltverband noch der Naturschutzbeh&ouml;rde der ge&auml;nderte Plan vorlag. Die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen wird dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz Vorrang einr&auml;umen.</p>
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- Stadtrat Sakellariou ab 21.15 Uhr anwesend -</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> best&auml;tigt, dass der urspr&uuml;nglich vorgelegte Plan um die Parkpl&auml;tze erweitert wurde. Er ist jedoch der Ansicht, dass auch das Landratsamt wissen muss, dass zu einem solchen Vorhaben entsprechende Parkungsfl&auml;chen geh&ouml;ren.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> m&ouml;chte dem Votum des Ortschaftsrats folgen, zudem wurde in der Sitzung des BPA vom 08.12.2014 das Vorhaben transparent und nachvollziehbar von den Mitgliedern des Campus Life e. V. dargestellt.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> wird dieses Vorhaben ebenfalls ablehnen. Sie hat Bedenken aufgrund des Landschaftsschutzgebietes. Auch das Votum des Ortschaftsrats war nicht einheitlich.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> nimmt Bezug auf seine Erfahrungen im Petitionsausschuss: Auch hier wurde &uuml;berwiegend abgelehnt, wenn es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Da das Vorhaben Campus Life kein privilegiertes Vorhaben darstellt, muss aus rechtlichen Gr&uuml;nden abgelehnt werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> widerspricht: Die st&auml;dtebauliche Gestaltung ist das K&ouml;nigsrecht der kommunalen Selbstverwaltung. Alle Einschr&auml;nkungen, auch die gesetzlicher Art, stellen einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Sollte an dieser Stelle die Gemeinde die M&ouml;glichkeit haben, &uuml;ber ein Bauvorhaben zu entscheiden und sollte dies vertr&auml;glich sein, sollte nicht dagegen gestimmt werden.</p>
 
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Der Gemeinderat steht einer Erweiterung des Bildungszentrums Campus Life e.V. am Standort Gipsm&uuml;hle in Gailenkirchen positiv gegen&uuml;ber. Die Zustimmung zu einem Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird in Aussicht gestellt, sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen hierf&uuml;r gegeben sind.</p>
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Der Gemeinderat steht einer Erweiterung des Bildungszentrums Campus Life e. V. am Standort Gipsm&uuml;hle in Gailenkirchen positiv gegen&uuml;ber. Die Zustimmung zu einem Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird in Aussicht gestellt, sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen hierf&uuml;r gegeben sind.<br />
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(16 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)</p>
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Aktuelle Version vom 23. März 2015, 12:05 Uhr

Sachvortrag:

Im November 2008 wurde die Umnutzung/Erweiterung der Gipsmühle in Gailenkirchen durch Campus Life e. V. zuletzt im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat hat das Vorhaben bisher positiv begleitet.

Campus Life e.V. möchte seitdem den Standort baulich erweitern. Dazu sollen eine Scheune und eine Garage abgerissen und durch zwei größere Neubauten ersetzt werden. Darüber hinaus sind ein weiterer größerer Baukörper im Anschluss an das bestehende Hauptgebäude und gegenüber zusätzliche 51 Parkplätze geplant (siehe Anlage ).

Da sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet befindet und der bestehende Mühlbach verlegt werden muss, hat der Verein zunächst die Belange des Naturschutzes mit dem Landratsamt abgestimmt. Eine Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet wurde vom Landratsamt zwischenzeitlich in Aussicht gestellt, ebenso eine positive Entscheidung in einem erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren.

Da sich der Standort im Außenbereich befindet und das Gebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, sind dennoch die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht gegeben. Grundsätzlich können diese im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden. Allerdings stehen dem derzeit noch Belange des Regionalplans entgegen: Der Vorhabenstandort liegt innerhalb eines Regionalen Grünzugs, der als so genanntes Ziel der Raumordnung zu beachten und somit auch der Abwägung im Rahmen eines gemeindlichen Bebauungsplanverfahrens nicht zugänglich ist. Ein Aufstellungsbeschluss wäre somit von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg.

Eine Entwicklung am gegebenen Standort ist folglich nur auf Grundlage von abgeschlossenen regional- oder landesplanerischen Verfahren (Regionalplanänderungsverfahren, Zielabweichungsverfahren) möglich. Damit Campus Life e.V. die notwendigen Abstimmungen mit dem Regionalverband vornehmen kann, ist es erforderlich, dem Verein ein positives Votum durch den Gemeinderat zu erteilen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Campus Life e.V. die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht zu stellen. Sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen gegeben sind, könnte ein entsprechender Antrag gestellt und in Folge ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Auch der Flächennutzungsplan müsste im weiteren Verfahren angepasst werden.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Handout Campus Life e. V.
Anlage 3: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim nennt drei wichtige Punkte:

  1. Ist das geplante Vorhaben von Campus Life e. V. mit der Ortschaft Gailenkirchen verträglich? Hier liegt ein positiver Beschluss des Ortschaftsrats Gailenkirchen vom 22.01.2015 vor.
  2. Wie fällt die städtebauliche/ naturschutzrechtliche Beurteilung aus? Auch die Untere Naturschutzbehörde hat die letzten Pläne gebilligt.
  3. Da da Vorhaben innerhalb einer Grünzäsur des Regionalverbands liegt, muss ein Zielabweichungsverfahren erfolgen. Hierfür ist eine positive Stellungnahme des Gemeinderats Voraussetzung.

1. Vorsitzender des Campus Life e. V., Herr Meyer erläutert nochmals das geplante Vorhaben gemäß der Sitzung des BPA vom 08.12.2014, § 258.

Stadtrat Reber stellt fest, dass das geplante Bauvorhaben verträglich und sinnvoll für die Ortschaft Gailenkirchen ist. Die Mitglieder des Vereins Campus Life e. V. haben sich gut in die Ortschaft integriert, die bisherigen Erfahrungen waren positiv, weshalb der Ortschaftsrat mehrheitlich dem Vorhaben zugestimmt hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Vorhaben auf die jetzt genannte Größe beschränkt - eine weitere Vergrößerung wird es nicht geben. Die CDU-Fraktion wird dem Bauvorhaben zustimmen.

Stadtrat Kaiser wundert sich, dass einem privaten Träger im Außenbereich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und auch innerhalb eines regionalen Grünzugs von den Umweltverbänden und der Naturschutzbehörde eine Genehmigung in Aussicht gestellt wird. Er fragt sich auch, ob den genannten Behörden der veränderte Plan mit den Parkflächen bekannt ist. Stadtrat Kaiser wäre es lieber, nach der Stellungnahme des Regionalverbandes abstimmen zu können. Er befürchtet, dass der Regionalverband sich bei seiner Stellungnahme auf das Votum des Gemeinderats zurückzieht. Seine Fraktion wird dem Vorhaben nicht zustimmen.

Stadträtin Niemann und ihre Fraktion schließen sich der SPD-Fraktion an. Auch sie ist der Meinung, dass weder dem Umweltverband noch der Naturschutzbehörde der geänderte Plan vorlag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz Vorrang einräumen.

- Stadtrat Sakellariou ab 21.15 Uhr anwesend -

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bestätigt, dass der ursprünglich vorgelegte Plan um die Parkplätze erweitert wurde. Er ist jedoch der Ansicht, dass auch das Landratsamt wissen muss, dass zu einem solchen Vorhaben entsprechende Parkungsflächen gehören.

Stadtrat Baumann möchte dem Votum des Ortschaftsrats folgen, zudem wurde in der Sitzung des BPA vom 08.12.2014 das Vorhaben transparent und nachvollziehbar von den Mitgliedern des Campus Life e. V. dargestellt.

Stadträtin Koch wird dieses Vorhaben ebenfalls ablehnen. Sie hat Bedenken aufgrund des Landschaftsschutzgebietes. Auch das Votum des Ortschaftsrats war nicht einheitlich.

Stadtrat Sakellariou nimmt Bezug auf seine Erfahrungen im Petitionsausschuss: Auch hier wurde überwiegend abgelehnt, wenn es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Da das Vorhaben Campus Life kein privilegiertes Vorhaben darstellt, muss aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht: Die städtebauliche Gestaltung ist das Königsrecht der kommunalen Selbstverwaltung. Alle Einschränkungen, auch die gesetzlicher Art, stellen einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Sollte an dieser Stelle die Gemeinde die Möglichkeit haben, über ein Bauvorhaben zu entscheiden und sollte dies verträglich sein, sollte nicht dagegen gestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat steht einer Erweiterung des Bildungszentrums Campus Life e. V. am Standort Gipsmühle in Gailenkirchen positiv gegenüber. Die Zustimmung zu einem Antrag auf Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird in Aussicht gestellt, sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
(16 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)

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