13009/meetingminutes/13016/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 14:54 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 19.05.2004 die Jahresrechnung 2003 der Stadt gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch das städtische Prüfungsamt festgestellt.

Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung geprüft. Der Schlussbericht vom 29.10.2004 liegt vor. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2003 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

Die überörtliche Prüfung dieses Haushaltsjahres durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher noch nicht stattgefunden.

Gegenüber dem vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss 2003 hat sich nur die Gesamtsumme des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge geändert. Hier mussten noch Ausgleichsbuchungen bei den durchlaufenden Geldern gemacht werden. Auf das Rechnungsergebnis hat dies keine Auswirkung, deshalb die Erstellung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.


Rechnungsprüfungsamtsleiter Dreher geht kurz auf den Prüfungsbericht ein und spricht die wichtigsten Punkte an, die insgesamt gesehen ein positives Ergebnis zeigen.

Nach kurzer befürwortender Aussprache wird einstimmig - 36 - folgender Beschluss gefasst:

Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß §95 GemO mit den folgenden Schlusssummen - jeweils in Einnahmen und Ausgaben - endgültig festgestellt:

1.Im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
94.499.872,84 €
49.164.077,52 €
zusammen143.663.950,36 €
2.Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
alle Sachbuchteile insgesamt
76.324.066,30 €
219.988.016,66 €
3.Als Rechnungsergebnis 2003 wird ein Überschuss in Höhe von
ausgewiesen und festgestellt.
5.632.978,83 €
4.Der Stand der allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit

Der Stand der Sonderrücklage Solpark
(Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung) wird festgestellt mit

13.657.330,82 €



2.300.813,47 €
5.Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf21.271.033,10 €
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