Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Zurück zur Seite Nachrücken von Edgar Blinzinger in den Gemeinderat; a) Feststellung, dass kein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt
b) Einsetzung und Verpflichtung von Edgar Blinzinger als neues Mitglied im Gemeinderat(öffentlich).