TOP 2 - Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zum 31.12.2021 - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 320/22

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 aufgestellt (siehe Anlage). Mit dem Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision kann die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.

Die im § 16 Abs. 2 EigBG vorgeschriebene Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten konnte für das Jahr 2021 nicht eingehalten werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat mitgeteilt, dass die Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses und die damit verbundene Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils Vorrang haben. Die vorläufige gebührenrechtliche Ergebnisermittlung wurde von der Allevo Kommunalberatung erstellt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung am 20.09.2022 vorgelegt.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte im Wirtschaftsjahr 2021

betriebliche Erlöse und Erträge von                           8.947.604,41 €
und Aufwendungen in Höhe von                                9.108.095,69

Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von        -160.491,28 €

Im Wirtschaftsplan war eine Unterdeckung von -65.000 € geplant.

Für das Betriebsergebnis 2021 waren folgende Gründe ausschlaggebend:

  1. Die Erlöse/Erträge lagen insgesamt um 130 T€ über dem Planansatz des Wirtschaftsplans. Die Schmutzwassergebühr war um 330 T€ niedriger als der Planansatz. Die versiegelten Flächen der privaten Grundstückseigentümer haben weiter zugenommen, die Niederschlagswassergebühr war um 162 T€ höher als geplant. Der Kostenanteil für die Straßenentwässerung wurde mit der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2021 ermittelt, er war um 114 T€ niedriger als geplant.
    Erlöse aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lagen 56 T€ unter dem Planansatz.
    Die geplante Verrechnung und Rückerstattung der Abwasserabgabe von 170 T€ erfolgt in den Folgejahren. Die Auflösung der Zuschüsse und Beiträge um 25 T€ niedriger als der Planansatz. Die Auflösung von Rückstellungen lag um 634 T€ über dem Planansatz.

  1. Die Aufwendungen waren um 226 T€ höher als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen waren um 472 T€ geringer als geplant. Die größte Abweichungen vom Planansatz war bei der Instandhaltung des Kanalnetzes mit minus 481 T€ zu verbuchen.
    Die Personalausgaben lagen um 7 T€ über dem Planansatz, die Abschreibungen um 214 T€ und der Zinsaufwand um 143 T€ unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan.

    Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen 3 T€ unter dem Planansatz.
    Gebührenausgleichsrückstellungen waren die aufgrund der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2021 in Höhe von 1.052.245 € als Aufwand zu buchen. Ein Planansatz war dafür nicht vorgesehen.

    Kostenüberdeckungen sind wegen der zwingenden Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Wirtschaftsjahr der Entstehung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation erfolgswirksam wieder aufzulösen. Dies muss nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
    Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 beträgt die Höhe der noch zur Verrechnung anstehenden Kostenüberdeckungen aus Vorjahren 2 Mio. €.

Vermögensplan

Im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2021 waren Investitionen in Höhe von 8,6 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 7,27 Mio. €

Für Erschließungsmaßnahmen waren 1,1 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 2,37 Mio. €. Die Erschließung des Baugebiets „Bahnhofsareal“ hat sich zeitlich verschoben. Statt den geplanten 400 T€ sind 1,6 Mio. € angefallen.
Der Planansatz für die Regenwasserbehandlung wurde um 688 T€ unterschritten, da ein Teil der geplanten Maßnahmen verschoben wurde und ein anderer Teil bereits im Vorjahr durchgeführt werden konnte.
Der Planansatz für den Ausbau und die Erweiterung des Kanalnetzes von 2,27 Mio. € wurde nur zum Teil benötigt. Die Tieferlegung des Kanals unter der Henkersbrücke wurde nicht begonnen und die Kanalauswechslung in Wackershofen hat sich zeitlich etwas verschoben.
Die Sanierung des Kanalnetzes und der Schächte konnte aus Kapazitätsgründen nicht wie geplant durchgeführt werden.
Für die Kläranlagen waren Mittel in Höhe von 3,65 Mio. € veranschlagt. Die Ausgaben lagen bei 2,64 Mio. €. Der geplante Baubeginn der 4. Reinigungsstufe hat sich verschoben. 2021 wurde ein Zuschussantrag gestellt deshalb sind nur Planungskosten angefallen. Der Zu-schussantrag ist inzwischen mit ca. 6 Mio. € bewilligt.

Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung sind die Mittel für einzelne Vorhaben des Vermögensplans übertragbar und die Ansätze gegenseitig deckungsfähig.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Jahresergebnis bekannt.

Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2021 (mit Anlage 1: Strukturbilanz, Anlage 2: Anlagennachweis 2021 und Anlage 3: Auflösung Zuweisungen und Zuschüsse)

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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