TOP 13 - Entgeltstruktur der Spezialmärkte Krämermarkt und Weihnachtsmarkt - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 237/22
Sachvortrag:
Der Fachbereich Kultur und Touristik schlägt eine aktualisierte und vereinheitlichte Entgeltstruktur für die Spezialmärkte „Krämermarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ vor. Hierdurch soll eine größere Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit bei der Preisgestaltung gewährleistet werden. Zudem soll hierdurch eine höhere Kostendeckung erzielt werden.
Als Grundlage dienen die Kosten nach den jeweiligen Rechnungsergebnissen von 2017, 2018 und 2019, sowie die jeweiligen Plandaten für die Jahre 2022 und 2023.
Die verschiedenen Standplätze werden in vier Kategorien aufgeteilt: allgemeine Verkaufsartikel, Kunsthandwerk, Süßwaren und Imbisse. Das Grundentgelt erhöht sich für Standplätze mit einer Standtiefe von mehr als drei Metern um 30%. Der Verkauf von Kunsthandwerk wird durch ein niedrigeres Entgelt gefördert. In Schwäbisch Hall ansässige Vereine und Initiativen, Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, sowie anerkannt gemeinnützige Initiativen und soziale Einrichtungen erhalten einen Nachlass in Höhe von 10% vom jeweiligen Entgelt.
Zu bedenken ist, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie den seit 2015 zu verzeichnenden Bewerberrückgang in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Während zwischen 2010 und 2015 konstant rund 200 Bewerbungen für den Krämermarkt eingegangen sind, waren es 2020 nur noch 138, 2021 nur noch 126 und 2022 nur noch 115 Bewerbungen. Entsprechend sinkt auch die Anzahl der Standplätze. Während 2015 noch 128 Stände auf dem Krämermarkt präsent waren, waren es 2022 nur noch 96 Stände. Die Entgeltkalkulation für den Krämermarkt geht deshalb für die nächsten Jahre von 98 Standplätzen aus. Für die Kalkulation der Platzentgelte auf dem Weihnachtsmarkt wurden diese Entwicklungen ebenfalls berücksichtigt. Hier wird mit 36 Ständen gerechnet.
In den Jahren 2017 bis 2019 sind beim Krämermarkt Kosten in Höhe von durchschnittlich 27.676,13 € entstanden. Die Einnahmen aus den Standplatzentgelten und der Stromkostenpauschale betrugen durchschnittlich 21.814,62 €. Der Krämermarkt erzielte damit einen Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 78,82 %.
Bei einer durchschnittlichen Kostensteigerung in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Jahre 2022 bis 2023 durchschnittliche Kosten pro Jahr in Höhe von 32.469,24 €. Mit der vorgeschlagenen neuen Entgeltstruktur kann bei voller Belegung der Standplätze ein Kostendeckungsgrad von 84,41% und eine Steigerung der Einnahmen um 5.592,64 € für den Krämermarkt erreicht werden.
Beim Weihnachtsmarkt beliefen sich die durchschnittlichen Kosten in den letzten drei Jahren auf 169.196,32 €. Die Einnahmen aus den Standplatzentgelten betrugen durchschnittlich 75.050,28 €. Zusammen mit den anderen Einnahmen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt (u. a. Sponsoring und Kutschfahrten) deckten die Einnahmen durchschnittlich 58,27% der angefallenen Kosten.
Bei einer Kostensteigerung in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für den Weihnachtsmarkt in den Jahren 2022 und 2023 durchschnittliche Kosten in Höhe von 178.148,37 € pro Jahr. Mit der vorgeschlagenen neuen Entgeltstruktur kann bei voller Belegung der Standplätze ein Kostendeckungsgrad von 72,68% und eine Steigerung der Einnahmen um 30.884,27 € erreicht werden.
Anlagen:
Anlage 1.1: Entgeltordnung Weihnachtsmarkt
Anlage 1.2: Entgeltkalkulation Weihnachtsmarkt
Anlage 1.3: Musterberechnungen Weihnachtsmarkt
Anlage 2.1: Entgeltordnung Krämermarkt
Anlage 2.2: Entgeltkalkulation Krämermarkt
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt der neuen Entgeltordnung für den Weihnachtsmarkt (Anlage 1.1) und der neuen Entgeltordnung für den Krämermarkt (Anlage 2.1) zu.
(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)