TOP 7 - Richtlinien zur Umsetzung von Begegnungen und Projekten im Rahmen der Städtepartnerschaften und Projektpartnerschaften (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 29/22

Sachvortrag:

Zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und ihren sechs Partnerstädten sind über die Jahre viele freundschaftliche Beziehungen gewachsen. Dabei sind Begegnungen und der Austausch eine wichtige Basis für die lebendigen Partnerschaften über alle Grenzen hinweg und geben die Möglichkeit, sich mit anderen Kulturen und Lebensweisen auseinander zu setzen.

Zu wiederkehrenden Anlässen in den Partnerstädten oder bei den Projektpartnern sind regelmäßig offizielle Delegationen der Stadt eingeladen.

Um die Zusammensetzung reisender Delegationen, die Beherbergung von Gästen und die damit verbundene Bezuschussung und Finanzierung aus dem Budget für Städtepartnerschaften transparent zu regeln, wurde der Entwurf der Richtlinie vom September 2018 überarbeitet. Anregungen und Hinweise des Fachbereichs Revision sowie der Gemeindeprüfungsanstalt wurden in die neue Richtlinie eingearbeitet.

Anlage: Richtlinien zur Umsetzung von Begegnungen und Projekten im Rahmen der Städtepartnerschaften und Projektpartnerschaften

Beschlussfassung:

a) Beschlussantrag von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt:

Die Richtlinie zur Umsetzung von Begegnungen und Projekten wird nur im Rahmen der Städtepartnerschaften vorgesehen.
(8 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen)
D. h. der Antrag ist abgelehnt.

b) Beschlussantrag der Verwaltung:

Den Richtlinien zur Umsetzung von Begegnungen und Projekten im Rahmen der Städtepartnerschaften und Projektpartnerschaften wird zugestimmt.
(20 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
 

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