TOP 3 - Freigiebigkeitsleistungen für die Feuerwehr Schwäbisch Hall: 1. Zuschuss zum Festabend anlässlich des 175-jährigen Jubiläums; 2. Getränkezuschuss (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 67/22
Sachvortrag:
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Die Feuerwehr Schwäbisch Hall begeht 2022 ihr 175-jähriges Jubiläum. Im Rahmen dessen möchten die Ehrenamtlichen einen Festabend mit ihren Partnerinnen und Partnern ausrichten. Die Feuerwehr besteht aus 250 Aktiven, 90 Mitgliedern der Altersabteilung und zwei Jugendgruppen. Setzt man einen Betrag von 50 € an, wäre ein Zuschuss von 12.000 € angemessen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel wurden mit E-Mail vom 29.10.2021 angemeldet und von der Kämmerei bewilligt. Eine Erfassung im Haushalt ist leider unterblieben.
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Seit Beginn diesen Jahres unterliegen die Kommunen bei Erbringung von Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage der Umsatzsteuer. Dies gilt auch für die Feuerwehr. Seither war es üblich, dass in beiden Feuerwachen nichtalkoholische Getränke zur Verfügung standen, bezahlt wurde in eine Kasse auf Vertrauensbasis. Die Kämmerei hat mitgeteilt, dass die Umsatzsteuer für die Getränke künftig monatlich mit dem Finanzamt abgerechnet werden muss. Hierfür hat sich im Kreis der Freiwilligen niemand bereit erklärt. Die Nachfrage bei einem örtlichen Getränkehändler ergab, dass bei Anmietung von zwei Getränkeautomaten bei einer Vertragslaufdauer von fünf Jahren monatliche Kosten in Höhe von 140 € netto entstünden. Weitere Bedingungen (auf Kosten der Stadt) sind, dass die Automaten in die betriebliche Versicherung aufzunehmen sind und eine jährliche Stromprüfung zu erfolgen hat. Die Befüllung erfolgt durch den Getränkehändler, dies hat jedoch zur Folge, dass sich die Getränke um 20 - 40% verteuern. Die Feuerwehrangehörigen regen an, dass die Stadt in Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Getränkekosten in Höhe von 32 Euro pro Aktivem jährlich übernimmt.
Beschlussfassung:
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Die Feuerwehr Schwäbisch Hall erhält zur Ausrichtung ihres Festabends einen Zuschuss in Höhe von 12.000 €. Die Mittel werden außerplanmäßig auf dem Sachkonto 12600010-43180000 zur Verfügung gestellt.
(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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Den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird als Anerkennung ihrer Leistungen ein Getränkezuschuss in Höhe von 32 € jährlich pro aktivem Mitglied (Jahresbetrag 8.000 €) gewährt. Die Mittel werden außerplanmäßig auf dem Sachkonto 12600010-43180000 zur Verfügung gestellt, eine Gegenfinanzierung erfolgt über das Sachkonto 12600010-42710000.
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)