§ 246/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Neubau Weilertunnel; hier: Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen zur Beweissicherung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Bauarbeiten zum Weiler-Tunnel und für die Vorfeldarbeiten sind vor Beginn der Bauarbeiten Beweissicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Das Bauprojekt gliedert sich in mehrere Teilmaßnahmen: Zunächst werden im Dezember   2016 die Rodungsarbeiten an beiden Tunnelportalen durchgeführt. Parallel dazu beginnt ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren. Ab Februar 2017 starten die Bauarbeiten mit der Verlegung des Heimbachs und dessen Verdolung. Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 wird der so genannte Löwenkeller abgebrochen und der dahinter liegende Hang gesichert. Die Bauarbeiten für den Tunnel beginnen voraussichtlich im Frühjahr 2018.

Das Beweissicherungsverfahren wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt, der die Gebäude im Einzugsbereich der Baumaßnahme vor dem Beginn der Bauarbeiten entsprechend dem Bestand auf Vorschäden dokumentieren wird. Das Beweissicherungsverfahren erstreckt sich über die gesamte Bauzeit der Baumaßnahmen.

Die Leistungsbeschreibung wurde vom Büro Bung AG erstellt. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wurden die Dienstleitungen beschränkt ausgeschrieben. Es wurden sieben Sachverständige zur Angebotsabgabe aufgefordert. Am Eröffnungstermin gingen keine Angebote ein. Der BPA wurde am 14.11.2016 (§ 232) über den Sachverhalt informiert.
Mit den Bewerbern wurden anschließend Aufklärungsgespräche gemeinsam mit dem RP Stuttgart und der Abteilung Tiefbau geführt. Auf der Grundlage dieser Gespräche wurden die Vergabeunterlagen überarbeitet und ein freihändiges Vergabeverfahren mit vier Bewerbern durchgeführt. Vier Angebote gingen ein und wurden geprüft.

Das wirtschaftlichste Angebot legte das BAULAND Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. FH Harald Krieg aus 74889 Sinsheim vor. Da es sich um eine Ausschreibung nach VOL handelt, darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Angebotspreis nur nichtöffentlich bekanntgegeben werden. 

Bei der Bürgerinformation am 28.11.2016 wird der Sachverständige anwesend sein und sich vorstellen

Revision:
Der Fachbereich Revision wurde über die Sachverhalte informiert und hat diese zur Kenntnis genommen.

Vertragsgrundlage:
Vertraglich ist die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, die Planungsleistung für die Gesamtmaßnahme zu erbringen. Der Bund übernimmt die Kostenträgerschaft.

Finanzierung:
Kostenträger für die Beweissicherungsleitungen ist der Bund, vertreten durch das RP Stuttgart. Die Rechnung wird durch die Stadt Schwäbisch Hall geprüft und zur Zahlung an das RP in Stuttgart weitergeleitet. Der Stadt Schwäbisch Hall entstehen keine Kosten.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Dem Vergabevorschlag an das BAULAND Ingenieurbüro für Bauwesen (Dipl.-Ing. FH) Harald Krieg aus 74889 Sinsheim wird zugestimmt.
(einstimmig - 34 -)

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