§ 237 - Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“; hier: Schlussbericht des Fachbereichs Revision; I. Feststellung des Jahresabschlusses, II. Feststellung des Betriebsergebnisses 2015 des hospitalischen Forstbetriebs und Aufteilung des Überschusses (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin geprüft, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Der Schlussbericht vom 05.10.2016 liegt vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss 2015 wurde keine inhaltlichen Veränderung vorgenommen. Im Jahresabschluss bestehende Übertragungsfehler wurden in der Aufstellung unten mit den richtigen Beträgen zur Feststellung aufgelistet. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach §§ 95, 95b GemO festzustellen.
Der hospitalische Forstbetrieb schließt 2015 mit einem Überschuss von 192.668,08 € ab.
Nach § 4 des Vertrages über die Verpachtung der Stadt- und Gemeindewaldflächen an die Hospitalstiftung ist das Betriebsergebnis von beiden Parteien anzuerkennen und entsprechend der bewirtschafteten Fläche anteilig aufzuteilen. Die Fläche des Stadtwaldes beträgt 243 ha und die Fläche des Hospitalwaldes 1.892 ha. Aus dem Überschuss ergibt sich somit ein Anteil für die Stadt von 21.928,97 € und für die Hospitalstiftung von 170.739,11 €.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, das Betriebsergebnis des hospitalischen Forstbetriebs festzustellen und den Überschuss nach § 4 des Verpachtungsvertrags aufzuteilen.
Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass die Prüfungsbemerkungen des Fachbereichs Revision keine Veränderungen des Jahresabschlusses des Fachbereichs Finanzen nach sich ziehen. Ein Problem der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist ist die derzeitige Niedrigzinsphase; man ist daher übergegangen, die liquiden Mittel innerhalb des Konzerns Stadt in Form von Ausleihungen zum Einsatz zu bringen, so dass wenigstens ein geringer Zinsertrag erwirtschaftet werden kann.
- Stadträtin Niemann ab 18.15 Uhr anwesend -
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht von Glück, dass die Hospitalstiftung über Immobilien und nicht über Geldwerte verfügt. Er bittet die Verantwortlichen des Hospitals darum, den Sanierungsstau bei den Altenwohnheimen im Blick zu behalten.
Stadtrat Kaiser lobt das Ergebnis, welches besser als geplant ausgefallen ist. Er verlässt sich bei der Rechtmäßigkeit der Ausleihungen auf die Aussagen der Verwaltung; das Geld steht nach wie vor zur Verfügung, ist lediglich an anderer Stelle gebucht.
Auch Stadtrat Feucht und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legen ihr Hauptaugenmerk auf den Erhalt des Bestandes - insbesondere der Altenwohnheime.
- Stadtrat Gehrke ab 18.20 Uhr anwesend -
Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach §§ 95, 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt.
A. |
Ergebnisrechnung |
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ordentliche Erträge |
5.517.156,67 € |
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ordentliche Aufwendungen |
-5.077.721,03 € |
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ordentliches Ergebnis |
439.435,64 € |
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außerordentliche Erträge |
1.768,40 € |
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außerordentliche Aufwendungen |
-332,45 € |
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Sonderergebnis |
1.435,95 € |
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Gesamtergebnis |
440.871,59 € |
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B. |
Finanzrechnung |
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Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
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16.657.547,57 € |
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zahlungwirksame Erträge |
5.298.969,55 € |
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zahlungwirksame Aufwendungen |
-3.253.219,20 € |
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Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltung |
2.045.750,35 € |
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-482.267,12 € |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
1.768,40 € |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-2.529.785,87 € |
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Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit |
-2.528.017,47 € |
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Einzahlungen aus Kreditaufnahmen o.ä. |
1.071.000,00 € |
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Auszahlungen für Kredittilgungen o.ä. |
-346.541,19 € |
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Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit |
724.458,81 € |
724.458,81 € |
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Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
254.822,73 € |
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Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
-262.943,25 € |
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Überschuss aus haushaltsunwirksamen Einz. + Ausz. |
-8.120,52 € |
-8.120,52 € |
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Endbestand an Zahlungsmitteln |
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16.891.618,74 € |
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C. |
Vermögensrechnung (Bilanz) |
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Aktiva |
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1. Vermögen |
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1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 € |
78.999.285,35 € |
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1.2 Sachvermögen |
61.837.697,64 € |
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1.3 Finanzvermögen |
17.161.587,71 € |
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2. Abgrenzungsposten |
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223.263,69 € |
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3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) |
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0,00 € |
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Summe Aktiva |
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79.222.549,04 € |
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Passiva |
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1. Kapitalposition |
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1.1 Basiskapital |
45.258.822,99 € |
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1.2 Rücklagen, darin u.a. enthalten: - Rücklage (ordentliches Ergebnis) - Rücklage (außerordentliches Ergebnis) Zweckgebundene Rücklagen - Unterstiftung Emil Schmidt 769.852,30 € - Unterstiftung Bildung u. Kultur 2.408.170,55 € - Unterstiftung Fachhochschule 5.148.948,14 € - Zweckgeb. Rücklage 96.490,- € |
3.598.494,52 € 858.435,77 € 8.423.460,99 €
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58.139.214,27 € |
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1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
0,00 € |
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2. Sonderposten |
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8.841.838,48 € |
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3. Rückstellungen |
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2.640.000,00 € |
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4. Verbindlichkeiten |
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9.591.700,88 € |
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5. passive Rechnungsabgrenzungsposten |
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9.795,41 € |
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Summe Passiva |
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79.222.549,04 € |
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D. |
Der Schuldenstand wird festgestellt mit |
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8.616.917,92 € |
II. Hospitalischer Forstbetrieb
- Die Stadt Schwäbisch Hall und die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ stimmen dem Betriebsergebnis 2015 des hospitalischen Forstbetriebs zu. Der Überschuss wird festgestellt mit +192.668,08 €.
- Der Überschuss wird auf die Stadt mit einem Anteil von 21.928,97 € und auf die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ mit 170.739,11 €. verteilt.
(einstimmig - 34 -)