§ 214 - Antrag von Stadtrat Schorpp auf Aufnahme eines Rauchverbots auf Kinderspielplätzen; hier: Änderung der Polizeiverordnung (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 26.09.2016 hat Stadtrat Schorpp beantragt, ein Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen zu erlassen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 10.10.2016 ausführlich diskutiert.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat folgenden Empfehlungsbeschluss getroffen:
„Der Aufnahme eines Rauchverbots in der Polizeiverordnung wird zugestimmt. Eine Beschilderung erfolgt entsprechend.“
(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die Polizeiverordnung der Stadt Schwäbisch Hall vom 20. März 2000, zuletzt geändert am 1. Juni 2005, wird wie folgt geändert:
§ 15 Belästigungen der Allgemeinheit
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist untersagt:
- Der Aufenthalt von Angetrunkenen und Betrunkenen.
- Das Rauchen.“
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
In Absatz 1 wird in Nr. 23 ergänzt:
„oder raucht.“
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass sich die Verwaltung entschlossen hat, einen artverwandten Verbotstatbestand auf Kinderspielplätzen entsprechend der Polizeiverordnung (Alkohol) um das Rauchverbot zu ergänzen. Ebenfalls ergänzt wird der Ordnungswidrigkeitentatbestand § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Polizeiverordnung. Das Bußgeld bewegt sich vom Erstverstoß in Höhe von 40 € bis zu im Wiederholungsfall 150 €.
Stadtrat Schorpp verweist auf die Begründung seines Antrags sowie auf seine mündlichen Ausführungen in der Sitzung des VFA vom 10.10.2016. Zwischenzeitlich hat auch Prof. Dr. Holzinger, Leiter der Kinderklinik am Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall, in einem Interview im Haller Tagblatt ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen begrüßt. Auch die Aktion der Mitbürgerin Sandra Tschernitsch im HT-Artikel „Ergebnis nach 90 Minuten Kippensammeln“ vom 22.10.2016 hat die Handlungsnotwendigkeit aufgezeigt.
Stadtrat Schorpp appelliert nochmals eindringlich an alle Mitglieder des Gemeinderats im Interesse und zum Schutz der Kinder auf Kinderspielplätzen Schwäbisch Halls der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.
Stadtrat Weber ist von den Argumenten seines Vorredners nicht überzeugt. Das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen ist bereits jetzt rechtlich verboten. Der Bannkreis der 52 Spielplätze Schwäbisch Halls ist nicht definierbar. Das Rauchen selbst stört nicht bei ordnungsgemäßer Entsorgung der Kippen. Der Ruf nach der Exekutive (Polizei und Ordnungsbehörde) wird nicht lange auf sich warten lassen - diese haben jedoch s. E. wichtigere Dinge zu erledigen. Er sieht das Rauchverbot als Teil der allgemeinen Regulierungswut in Deutschland. Für ihn sind eher Augenmaß, Selbstverantwortung, Beispiel und Selbstverpflichtung geeignete Maßnahmen.
Stadträtin Walter widerspricht: Es finden sich innerhalb der Polizeiverordnung noch viele andere Tatbestände, die eher der Regulierungswut entsprechen. Im Vergleich dazu ist die Aufnahme eines Rauchverbotes durchaus gerechtfertigt. Sie ist dankbar für eine Handhabe, Personen auf den Spielplätzen entsprechend anzusprechen.
Auch Stadtrat Waller sieht den Antrag von Stadtrat Schorpp kritisch. Das Wohl der Kinder auf den Spielplätzen in Schwäbisch Hall ist unstrittig, jedoch werden bereits jetzt Vorgaben der Polizeiverordnung (freilaufende Hunde) nicht beachtet. Das Rauchverbot wird sich hierunter einordnen. Die beschriebene Aktion von Frau Sandra Tschernitsch hat für ihn bewiesen, dass man zur Selbsthilfe greifen sollte - hierzu ist keine Verordnung notwendig.
Stadträtin Striebel schließt sich den Argumenten der CDU- und FWV-Fraktion an. Sie sieht zu vorderst Zivilcourage gefragt. Jeder, der das unerlaubte Entsorgen von Kippen beobachtet, sollte aktiv auf die verursachende Person zugehen.
Stadträtin Koch sieht in der Änderung der Polizeiverordnung ein Werkzeug um im Interesse der Kinder zu handeln und deren körperliche Unversehrtheit zu erhalten. Sie will das Recht der Kinder auf rauchfreies Spielen durchgesetzt wissen.
Stadtrat Frank ist für das Rauchverbot. Er verspricht sich davon die zivile Selbstkontrolle in Gang zu setzen.
Für Stadtrat Sakellariou ist die Haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (ein möglichst umfangreiches Rauchverbot durchzusetzen) unverständlich, da diese landesweit die Freigabe von Cannabis fordern.
Es liegen nun noch die Wortmeldungen der Stadträtinnen/Stadträte Schorpp, Jörg-Unfried, Härtig und Koch vor. Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Antrag, die Rednerliste nach Beiträgen dieser vier genannten Mitglieder des Gemeinderats zu schließen.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen). Dieser Antrag ist somit angenommen.
Stadtrat Schorpp stellt klar, dass er nie von einer 24 Stunden-Überwachung durch die Exekutive ausgegangen ist. Für ihn ist das Aufstellen von Schildern und die soziale Kontrolle ausreichend. Dies haben auch die Beispiele in Heidelberg und Karlsruhe (Einzelheiten, siehe VFA vom 10.10.2016) gezeigt.
Für Stadträtin Jörg-Unfried stehen die Freiheitsrechte jeder einzelnen Person über allem. Dies trifft auch dann zu, wenn eine rauchende Person sich mit seinem Verhalten selbst schädigt. Einschränkungen können nur dort erfolgen, wo es die Schutzrechte von Minderheiten oder Schwächeren gebieten. Ein solcher Fall liegt hier vor, weshalb sie mit ihrem Fraktionskollegen Schorpp stimmen wird.
Stadtrat Härtig ist der Meinung, dass Kinder ein Recht auf saubere Spielplätze haben sollten. Er möchte mit dem Rauchverbot ein Signal setzen.
Stadträtin Koch macht darauf aufmerksam, dass auch bei einer Freigabe von Cannabis dessen Konsum vom Verbot erfasst ist.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt abschließend nochmals klar, dass die Einhaltung des Rauchverbots auf Spielplätzen in ähnlicher Weise erfolgt wie andere Vorgaben der Polizeiverordnung (Verbot der Taubenfütterung, Verbot von freilaufenden Hunde usw.).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Polizeiverordnung wie vorgeschlagen zu.
(15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)