§ 186 - Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters in der Funktion einer/eines Baubürgermeisterin/Baubürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Amtszeit der derzeitigen Ersten Bürgermeisterin endet am 31.03.2017. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 50 Abs.1 und Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 GemO) ist die Wahl frühestens drei Monate (31.12.2016) und spätestens ein Monat (28.02.2017) vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Stelle muss spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wahl soll in der ersten Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2017 (voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar) stattfinden. Die Ausschreibung müsste demnach spätestens Ende November/Anfang Dezember erfolgen.

Die Stelle soll im Haller Tagblatt und im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden.

Der Staatsanzeiger hat immer mittwochs Redaktionsschluss für die am Freitag erscheinende Ausgabe. Die Anzeige im Staatsanzeiger soll deshalb am Freitag, 14. Oktober 2016 und die im Haller Tagblatt am Samstag, 15. Oktober 2016 veröffentlicht werden. Der Bewerbungsschluss wird auf Montag, den 7. November 2016 festgesetzt. Im Anschluss kann die Sichtung der Unterlagen und die Vorauswahl durch die hierfür vorgesehenen Gemeinderatsmitglieder sowie die Verwaltung erfolgen. Die Sitzung des vorentscheidenden Personal- und Organisationsausschusses sollte Ende November stattfinden, so dass bis zum Wahltermin in der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2017 gegebenenfalls genügend Zeit für Vorstellungen in den Fraktionen bleibt.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 22.06.2016 soll der Geschäftskreis der/des zukünftigen Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters insbesondere die Funktion einer/eines Baubürgermeisterin/Baubürgermeisters umfassen. Das Dezernat der/des Ersten Bürgermeisters/Bürgermeisterin soll zukünftig folgende Zuständigkeiten beinhalten:

  • Fachbereich Planen und Bauen
  • Baurechtsamt
  • Stadtbetriebe (Werkhof, Abwasser und Friedhöfe)
  • Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung
  • Ortschaften
  • Haller Grundstück- und Entwicklungsgesellschaft (technische Geschäftsführung)
  • evtl. Stabstelle Energie- und Klimaschutzbeauftragter

Gemäß dieser Vorgaben wurde der beiliegenden Ausschreibungstext verfasst.

Anlage: Ausschreibungstext

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Vorberatung im VFA vom 26.09.2016.

Stadträtin Herrmann fragt, warum im Aufgabenspektrum die GWG nicht aufgeführt ist.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass dies der Gesellschaftervertrag nicht vorsieht. Wenn, dann erhält die/der Erste Bürgermeisterin/Bürgermeister das Handlungsmandat über Delegation des Oberbürgermeisters.

Stadträtin Koch stellt fest, dass es so gut wie beschlossene Sache ist, dass Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink der neue Baubürgermeister in Schwäbisch Hall wird. Gibt es Gründe, das Ausschreibungsverfahren trotzdem durchzuziehen?

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass das Ausschreibungsverfahren ein offenes Verfahren ist - jeder hat die Möglichkeit, sich darauf zu bewerben. Er hält Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink für geeignet; ob er seine Bewerbung abgibt, ist abzuwarten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ergänzt, dass die Ausschreibung gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung vorgeschrieben ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Ausschreibungsverfahren und dem vorgeschlagenen Ausschreibungstext zu.
(27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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