§ 175/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Salinenstraße - Antwort an StR Wanner aus seine Anfrage in der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2016 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anfrage: siehe GR vom 27.07.2016

Der Wunsch nach einem Zebrastreifen im Bereich Einfahrt ZOB/Parkplatz Kocherquartier war schon mehrmals Gegenstand rechtlicher und sachlicher Prüfungen. Eine entsprechen­de Anfrage der CDU-Fraktion wurde bereits am 14.12.2011 beantwortet.

Damals wurde festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüber­weg eindeutig nicht vorliegen, da dort zu wenige Fußgänger queren. Beobachtungen vor Ort haben ergeben, dass es im­mer wieder Lücken gibt, um ohne Gefahr die Salinenstraße zu überschreiten. Wer absolute Sicherheit möchte, kann den signalisierten Überweg an der Einmündung in die Johanniter­straße benutzen, muss dann allerdings etwas weitere Wege in Kauf nehmen. In Kürze wird auch der Fußweg zwischen Lappeenrantasteg und Friedensbrücke auf der anderen Kocherseite geöffnet werden, so dass es eine Alternativstrecke für Fußgänger in Richtung Neumäuer- bzw. Spitalmühlenstraße gibt. 

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