§ 145 - Erneuerung Hirtengasse ab Haller Straße, Hessental, hier: Entwurfsplanung und Baufreigabe (öffentlich)
Sachvortrag:
Die vorliegende Planung behandelt die Erneuerung der Hirtengasse in Hessental. Die Maßnahme umfasst ca. 420 m und befindet sich zwischen Kreuzungspunkt Haller Straße und Einmündung Landgrabenstraße. Bei der Hirtengasse handelt es sich um eine dörfliche Haupt- bzw. Sammelstraße. Zusätzlich zur Erneuerung der Fahrbahnen und Gehwege wird die Straßenplanung verbessert. Längsparkplätze werden an der Kirche und weiter am Friedhof angeordnet. Es entsteht eine zusätzliche barrierefreie Bushaltestelle am Friedhof und vor der Einmündung der Landgrabenstraße.
Momentan erfolgt die Baugrunderkundung. Sobald die Ergebnisse vorliegen, fließen diese in die Ausführungsplanung ein. Aufgrund der Schadensbilder ist ein Vollausbau notwendig.
Die Planung erfolgt auf der Grundlage der RstO 2012. Die Bemessung der Straße erfolgt in die Belastungsklasse 1,8 (Mittel), der neue frostsichere Oberbau beträgt 60 cm. Die gewählte Belastungsklasse kann den Busverkehr aufnehmen, dies sind bis zu 65 Busse/Tag. Aufgrund des künftigen Busverkehrs wurde eine durchgängige Breite der Fahrbahn von 6 m geplant.
Im Bereich Richtung Haller Straße befindet sich zur Zeit der Gehweg auf Privatgelände. Ein möglicher Grunderwerb wird geprüft. Im Ausbaubereich liegen entsprechend den Bestandsunterlagen Leitungen. Diese werden von den Versorgungsträgern der neuen Situation angepasst. Ein Planumlauf zur weiteren Abklärung und Berücksichtigung bei der Ausführungsplanung erfolgt noch durch das Planungsbüro.
Die Ausführungsplanung soll im Herbst abgeschlossen und zum Jahresende ausgeschrieben und vergeben werden. Die Bauzeit ist im Frühjahr 2017 geplant. Die Bauausführung soll unter Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs erfolgen. Für den Einbau der Asphaltschichten ist eine Vollsperrung vorgesehen.
Kostenschätzung (Brutto)
KG 100 Grunderwerb: |
Noch nicht geklärt |
KG 300 Bauwerk (Verkehrsanlagen): |
480.000 € |
KG 400 Bauwerk (Straßenbeleuchtung): |
50.000 € |
KG 500 Außenanlagen (Verkehrsgrün): |
4.000 € |
KG 600 Ausstattung (Markierungen): |
26.000 € |
KG 700 Baunebenkosten: |
80.000 € |
Gesamtkosten: |
640.000 € |
Finanzierung:
Im Ergebnishaushaushalt 2016 steht unter dem Produkt 54100100 und dem Sachkonto 78720000 bei der Maßnahme aktuell ein Betrag von 400.000 € zur Verfügung. Die Gesamtkosten einschließlich der Straßenbeleuchtung und der Baunebenkosten wurden in Höhe von ca. 640.000 € ermittelt.
Die fehlenden Haushaltsmittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung werden folgende Mittel aus anderen Maßnahmen vorgeschlagen: 100.000 € Restmittel aus der Maßnahme 14006 (Busbeschleunigungskonzept), 100.000 € Restmittel aus der Maßnahme 14074 (Radweg mit Unterführung Bühlertalstraße) sowie 40.000 € Restmittel aus der Maßnahme 15037 (Gemeindeverbindungsstraße Tüngental-Altenhausen).
Anlage: Lageplan
Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink nimmt Bezug auf die Beratungen im Rahmen des Busverkehrs „Mittelhöhe“. Im Zuge dessen soll die Hirtengasse ertüchtigt werden. Es handelt sich um einen Vollausbau, der sich am Bestand orientiert. Parkmöglichkeiten bleiben wie bisher bestehen, es soll jedoch eine zusätzliche Bushaltestelle im Bereich Friedhof/ Kirche eingerichtet werden. Der Kostenansatz von 400.000 € hat sich auf 640.000 € erhöht.
Stadtrat Sakellariou weist auf die Hirtengasse hin; durch den Ausbau soll kein weiterer Durchgangsverkehr angelockt werden. Die Allee im Rahmen der Alten Hessentaler Straße ist unbedingt zu erhalten.
Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass es sich bei der Straße um eine reine Siedlungsstraße ohne Durchgangsverkehr mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h handelt. Hinsichtlich der Allee im Fortgang dieser Straße soll es keine Veränderungen geben.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Gemeinderat nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen, das Vergabeverfahren einzuleiten und den Bau zu realisieren.
Die fehlenden Haushaltsmittel werden entsprechend dem Deckungsvorschlag bereitgestellt.
(einstimmig - 18 -)