§ 117 - Unterhaltung der Heimbacher Dorfstraße; hier: Entwurfsplanung und Freigabe des 1. Bauabschnitts (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Heimbacher Dorfstraße und die Raibacher Straße sind in der Straßenkategorie ES V und ES IV als Wohn- oder Sammelstraße einzuordnen. Die Heimbacher Dorfstraße ist in einem sehr schlechten Zustand, eine fachgerechte Straßenentwässerung fehlt. Die Straße ist im Straßeninstandsetzungskonzept 2013 für eine Erneuerung vorgesehen.

Es sind schwache Asphaltlagen, geringe frostsichere Aufbauschichten sowie nicht ausreichend tragfähige Bodenverhältnisse im Untergrund vorhanden. Der Kanal für die Straßenentwässerung muss aus der Gaildorfer Straße in die Heimbacher Dorfstraße verlängert werden. Zusätzlich soll die Bordsteinführung angepasst, die Straßenbeleuchtung und die Straßenentwässerung ergänzt und erneuert werden. Die Fahrbahnbreite ist für den Begegnungsfall Müllfahrzeuge/ PKW nicht ausreichend. Östlich des Heimbacher Hofs kreuzt ein bedeutender Radweg die Heimbacher Dorfstraße. Der Radweg führt vom Teurershof in die Stadtheide bzw. in die Gaildorfer Straße / Sudetenweg. Der Fußgängerüberweg an der Gaildorfer Straße ist nicht barrierefrei.

Wegen der unterschiedlichen Nutzung der Straßenabschnitte und im Hinblick auf die vorhandene Bebauung wurden sechs Bauabschnitte gebildet. Vordringlich im Bedarf ist der südöstliche Bereich der Heimbacher Dorfstraße, dort befinden sich die Mevlana Moschee und eine umfangreiche Wohnbebauung. Der erste Bauabschnitt umfasst diesen Bereich und endet vor dem Heimbacher Hof. Hier ist ein straßenbegleitender Gehweg vorgesehen. Im Bereich des Heimbacher Hofs werden Mischverkehrsflächen geschaffen. Mischverkehrsflächen befinden sich auch im BA 3 mit großen, gepflasterten Überfahrbereichen. Im Osten der Raibacher Straße schließt wieder ein straßenbegleitender Gehweg an, weitere Mischverkehrsflächen sind im BA 4 und 5. Die Raibacher Straße wird von der Stuttgarter Straße abgekoppelt.

Die Planung erfolgt auf der Grundlage der RstO 2012. Die Bemessung der Straße erfolgt in die Belastungsklasse 0,3 (niedrig), der neue frostsichere Oberbau beträgt 50 cm.

Kosten für den 1. Bauabschnitt:

Verkehrsanlagen

 

Tiefbau

240.000,00 €

Entsorgung PAK

11.100,00 €

Entwässerungskanal

41.500,00 €

Grünfläche

9.000,00 €

 

 

Straßenbeleuchtung

 

Tiefbau Straßenbeleuchtung

9.000,00 €

Leistungen Werkhof

11.000,00 €

Summe Netto

321.600,00 €

Baunebenkosten 22%

70.752,00 €

Summe Netto

392.352,00 €

19% MwSt.

74.546,88 €

Summe Brutto

466.898,88 €

Gerundet

470.000,00 €

Projekt- und Bauablauf:
Zunächst wird die Entwurfs- und Ausführungsplanung für den ersten Bauabschnitt abgeschlossen. Zum Jahresende wird ein Vergabeverfahren eingeleitet, dies führt zu günstigen Wettbewerbspreisen bei der Angeboten. Die Bauausführung ist im Frühjahr 2017 vorgesehen.

Finanzierung:
Im Ergebnishaushaushalt 2016 steht unter dem Produkt 54100100 und dem Sachkonto 42120000 aktuell ein Betrag von 1.091.276,97 € zur Verfügung. Für den ersten Bauabschnitt wurden Gesamtkosten einschließlich der Straßenbeleuchtung, dem Entwässerungskanal und der Baunebenkosten in Höhe von ca. 470.000 € ermittelt. Die Finanzierung ist somit gesichert.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Lageplan/ Vorzugsvariante 5, Blatt 1
Anlage 3: Lageplan/ Vorzugsvariante 5, Blatt 2

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den 1. Bauabschnitt weiter zu planen, das Vergabeverfahren einzuleiten und den Bau zu realisieren.
(einstimmig - 19 -)

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