§ 86/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Informationen zu Unfallhäufungsstellen in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn

  • innerhalb eines Jahres fünf gleichartige Unfälle oder
  • innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle mit Personenschaden zu verzeichnen sind.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien hat die Polizei für das Jahr 2015 sieben Unfallhäufungsstellen gemeldet, die inzwischen alle im Rahmen einer Verkehrsschau wie folgt begutachtet wurden:

  1. Kleiner Kreisverkehr, Neue Reifensteige
    Es ereigneten sich 17 Unfälle im Jahr 2015. Da dieser Unfallschwerpunkt schon seit vielen Jahren besteht, sind bauliche Veränderungen unerlässlich. Der Kreisverkehr ist einfach zu klein. Der Fachbereich Planen und Bauen will für den Haushalt 2018/2019 die nötigen Mittel für einen regulären Kreisverkehr beantragen.
     
  2. Sudetenweg/Gaildorfer Straße/Heimbacher Dorfstraße
    2015 gab es dort insgesamt sieben Unfälle. Die meisten waren auf fehlerhaftes Abbiegen zurück zu führen. Die Geschwindigkeit ist dort auf 50 km beschränkt. Da erst im zweiten Quartal 2015 die Abbiegespur in Richtung Sudetenweg verlängert wurde, soll abgewartet werden, wie sich das Unfallgeschehen entwickelt.
     
  3. K 2576 Westumfahrung/ Einmündung Breiteichstraße
    Beim Linkseinbiegen von der Breiteichstraße in die Westumfahrung wird die Vorfahrt der von links kommenden Verkehrsteilnehmer missachtet. Es fehlt noch die be­reits angeordnete Markierung, mit welcher sich der Linksabbieger besser in den fließen­den Verkehr einfädeln kann. Möglicherweise bringt dies eine Entlastung. Bei der Ortsbe­sichtigung wurde festgestellt, dass die Leitplanke teilweise die Sicht beeinträchtigt. Der Fachbereich Planen und Bauen wird prüfen, ob nicht eine Rückversetzung möglich ist.
     
  4. Robert-Bosch-Straße/ Dr.-Max-Bühler-Straße
    Es gab dort 2015 neun Unfälle. Auch in den vergangenen Jahren wurden immer wieder ein erhöhte Anzahl von Unfällen festgestellt, obwohl das Z 205 (Vorfahrt achten) auf einem Ausleger wiederholt wurde. Da die Sicht aus Richtung Osten in die Dr.-Max-Bühler-Straße nicht optimal ist, soll die Vorfahrt dort mit Zeichen 206 (Stoppstelle) geregelt werden.
     
  5. Steinbeisweg/ Robert-Bosch-Straße
    Dieser Knoten ist nur in der Dreijahresbetrachtung auffällig. Es sind unterschiedliche Fahrbeziehungen, die zu den Unfällen führten. Möglicherweise nehmen die Ausstellungsgegenstände der Firma Häsele die Sicht. Dies konnte bei der Ortsbesichtigung bestätigt werden. Deshalb sollten die Ausstellungsgegenstände, insbesondere das „Häuschen“, entfernt werden. Zusätzlich sind an der Wartelinie große „Haifischzähne“ anzubringen, um eine bessere Aufmerksamkeit zu erreichen.
     
  6. Otto-Hahn-Straße/ Ostumfahrung
    Die Kriterien der Dreijahresbetrachtung sind zwar noch erfüllt. Hier gab es jedoch im Jahre 2015 keinen Unfall. Kein Handlungsbedarf.
     
  7. B 19/ K 2573
    Auch hier war 2015 war kein Unfall mehr zu verzeichnen. Ob dies mit der gesperrten Ortsdurchfahrt Untermünkheim zusammenhängt, bleib abzuwarten.

Näheres zu den Punkten 1 - 5 ist den Anlagen zu entnehmen.

Erfreulich ist, dass so viel befahrene Kreuzungen wie das Gaildorfer Dreieck, Friedhofsdreieck, Scharfes Eck, Crailsheimer Straße/ Zwinger und Crailsheimer Straße/ Ellwanger Straße nicht als Unfallhäufungsstellen in Erscheinung treten. Gemessen an den unzähligen Verkehrsabläufen im Stadtgebiet hält sich das Unfallgeschehen in einem relativ geringen Rahmen.

Von dem Bericht zu den Unfallhäufungsstellen in Schwäbisch Hall wird Kenntnis genommen.

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