§ 286/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Einmaliger Sonderrabatt für die Beschickerinnen und Beschicker des Weihnachtsmarktes 2021 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der Zeit vom 25.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 findet der vom Eigenbetrieb Tou­ristik und Marketing organisierte Weihnachtsmarkt Schwäbisch Hall auf dem Marktplatz statt. Für diesen wurde in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Bürgerdienste und Ord­nung sowie dem für die Stadt tätigen Sicherheitsberater ein Hygiene- und Sicherheitskon­zept entwickelt, welches die Durchführung auch unter den Bedingungen gemäß der aktu­ell geltenden Corona-Verordnung ermöglicht.

Aufgrund der erheblichen mit der Corona-Verordnung verbundenen Auflagen und aus wirtschaftlichen Gründen haben von zunächst 36 Bewerberinnen und Bewerbern bereits 16 dieser Interessenten ihre Zusage zurückgezogen. Für die meisten der Beschickerinnen und Beschicker wäre die Teilnahme am diesjährigen Weihnachtsmarkt die erste, bzw. maxi­mal die zweite, Teilnahme an einer Veranstaltung seit dem Beginn der Corona-Pandemie. Dementsprechend sind bei einer Vielzahl der Händlerinnen und Händler eventuell vorhan­dene Rücklagen weitgehend ausgeschöpft oder gar nicht mehr vorhanden. Angesichts die­ser Situation würde eine Teilnahme am Weihnachtsmarkt zu den „üblichen“ Gebühren für viele der Beschickerinnen und Beschicker nicht mehr möglich sein und weitere Absagen wären zu erwarten.

Zum Stand 16.11.2021 wird es auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt Schwäbisch Hall sechs Verzehr- und Ge­tränkestände, zwei Süßwarenstände und zwölf Kunsthandwerks- und Handelsstände geben.

Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation der Weihnachtsmarkt-Beschickerin­nen und -Beschicker schlägt die Verwaltung für den Weihnachtsmarkt 2021 einen einmali­gen Abschlag auf das Platzgeld in Höhe von jeweils 20% vor. Nach derzeitigem Planungsstand würde in 2021 unter „normalen“ Rahmenbedingungen ein Standgeld von insgesamt 36.817,84€ erhoben werden. Der einmalige Sonderrabatt entspricht einem Nachlass in Höhe von 7.363,57€. Nach Abzug dieses Nachlasses würde das Standgeld in 2021 insgesamt 29.454,27€ betragen.

Beschluss:

Für den Weihnachtsmarkt 2021 wird ein einmaliger Sonderrabatt in Höhe von 20% auf das Platzgeld beschlossen. Dies entspricht einem Nachlass in Höhe von 7.363,57€. 
(ohne Abstimmung)

neuer Beschlussantrag der Verwaltung:

1. Für den Weihnachtsmarkt 2021 wird ein einmaliger Sonderrabatt in Höhe von 25 % auf das Platzgeld beschlossen.

2. Es wird beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2022 für die Teilnehmer am Weihnachtsmarkt 2021 ebenfalls einen Sonderrabatt in Höhe von 25 % auf das Platzgeld zu gewähren.

(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

Meine Werkzeuge