§ 283 - Verlängerung des Vergabeverfahrens einer Dienstleistungskonzession für die Betriebsführungsvereinbarung für das Tagungs- und Kongresszentrum „Fassfabrik“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In seiner Sitzung am 05.07.2021 (§ 166, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Betriebsführung für das Tagungs- und Kongresszentrum „Fassfabrik“ im Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall-Hessental im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zum 01.01.2022 auszuschreiben. Dementsprechend hat die Verwaltung den mit SHFM bestehenden Betriebsführungsvertrag vorsorglich zum 31.12.2021 gekündigt.

Für die Erstellung des Konzeptes und des Leistungsverzeichnisses hat die Verwaltung das Be­ratungsunternehmen Bevenue GmbH beauftragt. Dieses hat einen ersten Korrekturentwurf des zu erstellenden Konzeptes vorgelegt, das als Grundlage für das erforderliche Leistungsver­zeichnis dienen soll. Zudem wurden zwischenzeitlich Beratungsgespräche mit der Ver­gabestelle der Stadt Schwäbisch Hall geführt, die das Verfahren aktiv begleitet, sowie ein verbindlicher Zeitplan für den Ablauf des Vergabeverfahrens mit einem Fachanwalt für Vergaberecht abgestimmt. Darüber hinaus wurden Erfahrungsberichte bei der Stadt Crails­heim eingeholt, wo vor kurzem ebenfalls ein Vergabeverfahren für die Betriebsführungskonzession einer Veranstaltungshalle durchgeführt wurde.

Angesichts der seit Juli diesen Jahres ermittelten Informationen, schlägt die Verwaltung vor, die Frist für das Vergabeverfahren für die Betriebsführungskonzession der Fassfabrik zu verlängern. Damit sollen die entsprechenden Hinweise des Fachanwaltes auf die vergabe­rechtlichen Vorschriften besser umgesetzt sowie das rechtssichere Ausschreibungs- und Ver­gabeverfahren sichergestellt werden. Durch die Fristverlän­gerung wird vermieden, dass die Phase der Ausschreibung bzw. der Bewerbung in die Weihnachtszeit und die Zeit um den Jah­reswechsel fällt. Hier ist zu befürchten, dass nur wenige interessierte und qualifizierte Bewer­ber erreicht werden würden. Auch aufgrund der nach wie vor bestehenden erheblichen pan­demiebedingten Einschränkun­gen für die Veranstaltungs- und Tagungsbranche ist ein mögli­cher Betriebsführerwechsel zum ur­sprünglich vorgesehenen Zeitpunkt (01.01.2022) nicht rat­sam. Für das erste Halbjahr 2022 gebuchte Veranstaltungen drohen verloren zu gehen. Zugunsten größerer Planungssicherheit soll der Status quo bis Ende 2022 verlängert werden.

Beschluss:

1. Die Kündigung des mit SHFM bestehenden Betriebsführungsvertrag zum 31.12.2021 wird im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben. Um den Zwischenbetrieb auch unter Pandemiebedingungen sicherzustellen, wird sie erst zum 31.12.2022 ausgesprochen.

 2. Die Betriebsführung für das Tagungs- und Kongresszentrum „Fassfabrik“ im Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall-Hessental wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zum 01.01.2023 ausgeschrieben.

 (einstimmig - 16)

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