§ 211/3 - Fragestunde - Bahn-Verkehrsverbund; hier: Anbindung des Raumes Schwäbisch Hall an das Stadtbahnnetz Heilbronn (öffentlich)
Sachvortrag:
- Anfrage von Stadtrat J. Baumann vom 06.09.01 -
Der Verkehrsverbund Stadtbahn Baden-Baden, Karlsruhe-Heilbronn soll bis Öhringen ausgeweitet werden.
Kann die Verwaltung in Gesprächen mit den Betreibern erfahren, ob mittelfristig eine Chance besteht, auch Hall anzuschließen?
- Antwort der Verwaltung -
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich erste Kontakte mit den Trägern des Schienennahverkehrs aufgenommen, um zu eruieren, ob ein Anschluss an das Stadtbahnnetz, das derzeit von Heilbronn nach Öhringen geführt wird, auch für den Raum Schwäbisch Hall möglich ist.
Nach übereinstimmender Auskunft aller Gesprächsteilnehmer ist es sicherlich sinnvoll, das Stadtbahnnetz über Öhringen weiter nach Schwäbisch Hall zu führen. Es kann erwartet werden, dass über diese Netzverbindung ein intensiverer Personenverkehrsaustausch zum Wirtschaftsraum Heilbronn stattfindet.
Für die Anbindung von Hall ist es zunächst einmal erforderlich, eine sog. Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 120.000 DM geschätzt. Sollte das Ergebnis dieser Studie positiv sein, wird eine zweite Phase, die sogenannte standardisierte Bewertung eingeleitet. Dabei handelt es sich um eine Beurteilung nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Kosten werden auf 180.000 DM geschätzt. In Anbetracht des umfangreichen vorhandenen Datenmaterials, das im Zuge der Streckenverbindung Heilbronn-Öhringen erhoben wurde, ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Aufwand reduziert werden kann.
Beide Untersuchungsphasen sind jedoch nicht GVFG-förderfähig, weshalb sie von den Veranlassern frei finanziert werden müssten.
Der Stadtbahnanschluss kann nur als gemeinsame Aufgabe des Landkreises und der Stadt gesehen werden. Von einer entsprechenden Kostenteilung ist auszugehen.
Als technische Voraussetzung zur Realisierung dieser Schienenverbindung ist zunächst einmal die Elektrifizierung der Bahnstrecke Waldenburg-Schwäbisch Hall erforderlich. Inwieweit die Deutsche Bahn AG hier eingebunden werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Unter dem Aspekt des Stadtbahnanschlusses ist auf jeden Fall zu erwarten, dass sowohl Stadt als auch Landkreis zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet werden. Diese Maßnahmen sind GVFG- förderfähig.
Zudem ist eine weitgehende Verbesserung der verschiedenen Haltepunkte erforderlich. Auch diese Maßnahmen sind bei gleicher Trägerschaft GVFG-förderfähig. Zur Sicherstellung des Betriebes des Stadtbahnanschlusses ist als weiterer Schritt notwendig, das Wagenmaterial für die zusätzlichen Zugkilometer bereitzustellen bzw. sich an der Finanzierung zu beteiligen. Dies fällt ebenfalls unter die Förderrichtlinien.
Auch wenn dieses Projekt unter den momentanen Bedingungen zumindest kurzfristig nicht realisierbar ist, sollte es in der Diskussion um die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs unseres Raumes bleiben.