§ 210/3 - Verschiedenes - Erweiterung des städtischen Verkehrsausschusses (öffentlich)
Sachvortrag:
- Antwort an Stadtrat Sakellariou, siehe GR vom 24.10.01, § 195/2-
Da es in Schwäbisch Hall keinen Verkehrsausschuss gibt, wird angenommen, dass eine Beteiligung am Verkehrsgespräch gemeint ist. Das Verkehrsgespräch ist eine Einrichtung auf Verwaltungsebene. Das Ordnungsamt hat bei bestimmten verkehrsrechtlichen Entscheidungen vorher die Polizei, das Straßenbauamt bzw. das Tiefbauamt und eventuelle andere Betroffene anzuhören. Dazu findet das sogenannte Verkehrsgespräch oder eine Verkehrsschau statt. In der Regel sind daran auch das Stadtplanungsamt und die Firma Stadtbus als Vertreter des ÖPNV beteiligt.
Dieses Verfahren hat sich über viele Jahre hinweg sehr gut bewährt. Die zum Teil unterschiedlichen Standpunkte werden ausgetauscht und letztlich liegt die Entscheidungskompetenz nach der Straßenverkehrsordnung beim Ordnungsamt als Verkehrsbehörde. Sofern eine Beteiligung des Gemeinderates notwendig oder sinnvoll erscheint, geschieht dies durch Beratung im Bau- und Planungsausschuss oder bei bedeutenden Angelegenheiten auch im Gemeinderat (Einführung der Tempo 30-Zonen, Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen oder neue Verkehrsregelung Stadtheide). Hierfür sind die Regelungen der Hauptsatzung maßgebend.
Stadtrat Sakellariou bittet dennoch, dieses Thema auf die Tagesordnung des BPA bzw. des GR zu setzen, damit ggf. wieder ein Verkehrsausschuss eingerichtet wird, da s. E. eine größere Beteiligung des Gemeinderats an den entsprechenden Entscheidungen gewährleistet werden sollte.