§ 210/1 - Verschiedenes - Geplanter zeitlicher Ablauf der Verwaltungsstrukturreform (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die vom Gemeinderat beschlossene Strukturreform zur Anpassung des Verwaltungsaufbaus der Stadt Schwäbisch Hall an die erforderlichen Bedürfnisse wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt erfolgen:

  1. Neuregelung der Zuständigkeit der Dezernate</u> Die Zuständigkeit der Dezernate wurde zum 13.11.2001 neu geordnet. Die Finanzverwaltung ist nun dem Dez. I zugeordnet. Im Dez. II sind die Sozialverwaltung, die Ordnungsverwaltung und die Kulturverwaltung zusammengefasst. <u>
  2. Schritte, die zum 1.1.2002 erfolgen:</u>
    1. Die Bauhöfe der Stadt werden zusammengefasst und zunächst als Regiebetrieb geführt. Dieser wird ab 1.7.2002 zum Eigenbetrieb umgewandelt.
    2. Die Kulturamtsleitung mit Zuständigkeit für alle städtischen Kultureinrichtungen wird eingerichtet (vorgesehen: Hr. Bedal)
    3. Gründung der Touristik Marketing GmbH (TMG)
    4. Zuordnung der Geschäftsstelle des Gemeinderats an das OB-Steuerungsbüro
    <u>
  3. Schritte, die bis zum 1.7.2002 erfolgen:</u>
    1. Übertragung der Mietverwaltung an die GWG
    2. Eingliederung des Standes- und Wahlamtes in das Ordnungsamt.
    3. Integration der Hospitalverwaltung und der Städtepartnerschaften (vorgesehen: Hr. P. Wunderlich) sowie der Wirtschaftsförderung (vorgesehen: Hr. Häberlein) ins OB-Steuerungsbüro.

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