§ 194 - Aufhebung der Veränderungssperre für das Gelände der ehem. Firma Karl Kurz in Hessental (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 15.10.01

Beschluss:

Die für das Areal der ehem. Firma Kurz am 24.05.2000 beschlossene Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 4 BauGB mit folgender Satzung aufgehoben:

Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet Fassfabrik Kurz in Hessental

Aufgrund von § 17 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches, hat der Gemeinderat am 24.10.2001 die Aufhebung der am 14.07.2000 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlossen:

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Das mit Veränderungssperre belegte Gebiet ist im Lageplan M 1:2.500 des Stadtplanungsamts vom 03.05.2000 dargestellt und wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die südliche Stadtgrenze der Ödenbühlsteige;

im Osten durch die westliche Grundstücksgrenze der Eberhard-Heim-Straße;

im Südosten durch die Nordgrenze der Bahnhofstraße;

im Westen durch die östliche Grenze des Kutschenbachweges und die westliche Grundstücksgrenze der Parzelle 279/1.


§ 2 In- und Außerkrafttreten

Die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(einstimmig - 31 -)

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