§ 177 - Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Langenfelder Ziegelhütte“ (Bereich Langenfelder-/ Ziegeleiweg) (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 24.09.01

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt folgender Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zu:

Aufgrund der § 16 und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27.08.1997 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Verlängerung der am 14.10.1999 in Kraft getretenen Veränderungssperre für das nachfolgend genannte Gebiet als Sat-zung beschlossen.


Geltungsbereich:

Das mit Veränderungssperre belegte Gebiet ist im Lageplan M 1:1000 des Stadtplanungsamts vom 01.07.1999 dargestellt und wird wie folgt begrenzt:

Im Süden durch den Ziegeleiweg, im Osten durch die Flurstücke 599/1, 599/12, 599/19, 599/17 und im Norden teilweise durch das Flurstück 598/2. Im Westen be-grenzen die Flurstücke 602/4, 602/5 und die westliche Grenze des Flurstücks 602/8 das Plangebiet.

§ 1 Gegenstand der Satzung

Die am 14.10.1999 in Kraft getretene Veränderungssperre für den im Lageplan des Stadtplanungsamts vom 01.07.1999 dargestellten Bereich wird um ein Jahr verlängert.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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