§ 197 - Empfehlungen aus dem Klimaschutzbeirat (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 22.07.2020 (§ 133, öffentlich) die Einsetzung eines Klimaschutzbeirates für die Stadt Schwäbisch Hall beschlossen.

Dieser besteht derzeit aus 29 Mitgliedern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Er hat am 15.03.2021 erstmalig getagt und den Ersten Bürgermeister, Herrn Klink zum Vorsitzenden und Jutta Niemann zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet:

  • Arbeitsgruppe 1: Energie

  • Arbeitsgruppe 2: Mobilität und Stadtentwicklung

  • Arbeitsgruppe 3: Land- und Forstwirtschaft und Biodiversität

Die Arbeitsgruppen haben sich jeweils zweimal getroffen. Dabei wurden folgende Schwerpunktthemen bearbeitet:

  • Arbeitsgruppe Energie:
    Der CO2Compass als mögliche Strategie zur Erreichung des Pariser 1,5°C Ziels auf lokaler Ebene vor allem im Wärmebereich

  • Arbeitsgruppe Mobilität und Stadtentwicklung:
    Information zum bevorstehenden Mobilitätskonzept der Stadt und weitere Beteiligung und Unterstützung

  • Arbeitsgruppe Land- und Forstwirtschaft und Biodiversität:
    Humusbildende Landwirtschaft und fleischreduzierte und regionale Schulverpflegung

Am 29. Juli 2021 traf sich der Klimaschutzbeirat zur 2. Plenumssitzung. Dort wurden ausführlich die Ergebnisse der Arbeitskreise diskutiert. Anschließend wurden folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst:

Handlungsempfehlung 1:
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Vergabe und Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts mit einer konkreten Zielformulierung. Die entsprechenden Mittel in Höhe von 15.000 € werden vom Gemeinderat im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt. Der Klimaschutzbeirat begleitet die Umsetzung und Fortführung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Schwäbisch Hall.

Handlungsempfehlung 2:

Entscheidungen, die auf kommunaler Ebene getroffen werden, haben meistens auch Auswirkungen auf die örtliche Klimabilanz, deshalb sollen diese Auswirkungen in den Gemeinderatsvorlagen dargestellt werden. Damit können Gemeinderätinnen und Gemeinderäte diese in ihre Entscheidungen einbeziehen, wie es bereits in vielen Kommunen der Fall ist (z. B. Konstanz, Heidelberg, Freiburg, Augsburg, Osnabrück).
Für die Darstellung der Nachhaltigkeitswirkung gibt es verschiedene einfache Konzepte zur Einordnung der Vorhaben. Beispiele hierfür sind der N!-Check des Landes Baden-Württemberg oder das Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten (KÖP) des Bundes. Deshalb empfiehlt der Klimaschutzbeirat, dass in allen künftigen Gemeinderatsvorlagen die Nachhaltigkeitswirkung aufgezeigt wird. Dafür soll das Klimaschutzmanagement der Stadt einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten.

Handlungsempfehlung 3:
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte. Bisher haben Kommunen jedoch immer noch nicht die Möglichkeit, zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden können. Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Organisiert wird sie von der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages.
Deshalb bittet der Klimaschutzbeirat den Gemeinderat, die Initiative zu unterstützen.
https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2021/T30/
Positionspapier__Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf

Handlungsempfehlung 4:
Die Reduktion der CO2-Emissionen ist eine weltumspannende Aufgabe, die nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene anzugehen ist. Auch in der direkten Lebenswirklichkeit der Menschen auf kommunaler Ebene gilt es, die eigenen Möglichkeiten zu ergreifen, dieses Ziel zu erreichen. Eine gute Möglichkeit, die eigene Bürgerschaft für ihren individuellen CO2-Fußabdruck zu sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten anzubieten, hat die Initiative CO2compass.org entwickelt.

Der Klimaschutzbeirat empfiehlt, dass sich die Stadt Schwäbisch Hall dieser Initiative anschließt. In einem ersten Schritt bittet der Klimaschutzbeirat daher den Gemeinderat sich über das Konzept zu informieren und zu prüfen, ob eine Umsetzung als eine der gesuchten Pilotkommunen möglich ist.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Basierend auf den Empfehlungen des Klimaschutzbeirates werden folgende Beschlussanträge gestellt:

1. Im Haushaltsjahr 2022 werden 15.000 € für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes bereitgestellt.
(einstimmig - 15)

2. Im Zuge der Umstellung auf das neue Ratsinfosystem erhalten alle Gemeinderatsvorlagen einen Darstellung der Auswirkung auf die Klimabilanz.
(5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5 Emthaltungen)

D.h. der Antrag ist bei Stimmengleichheit abgelehnt.

3. Die Stadt Schwäbisch Hall unterstützt die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“
(12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

4. Die Initiatoren des Projekts CO2Compass werden eingeladen, ihre Initiative im Gemeinderat vorzustellen.
(einstimmig - 15)

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