§ 196 - Kommunale Wärmeplanung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Land Baden-Württemberg hat im Oktober 2020 das Klimaschutzgesetz novelliert und darin festgelegt, dass alle großen Kreisstädte bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan erstellen und dem Land vorlegen müssen.

Bisher lag der Schwerpunkt bei der Umsetzung der Energiewende sehr stark im Bereich der regenerativen Stromerzeugung. Allerdings werden mehr als die Hälfte der Energie in Deutschland für Beheizung von Gebäuden und für Wärmeprozesse der Industrie verwendet. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es deshalb, auch im Wärmebereich eine „Wärmewende“ zu erreichen, damit die Energiewende als Ganzes erfolgreich sein kann.

Der kommunale Wärmeplan stellt für das gesamte Gebiet der Kommune den Wärmebedarf, sowie die Potenziale zur Bedarfssenkung und des Einsatzes von erneuerbaren Energien dar. Die räumliche Auflösung erfolgt gebäudescharf, wobei in Veröffentlichungen aus Datenschutzgründen mindestens fünf Gebäude zu einer Einheit zusammengefasst werden müssen, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Bürger*innen oder Betriebe gemacht werden können. Es wird ein Szenario aufgestellt, wie bis zum Jahr 2050 der gesamte Wärmebedarf klimaneutral gedeckt werden kann.
Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsstrategien und Maßnahmen erarbeitet.
Spätestens nach sieben Jahren muss die Wärmeplanung aktualisiert werden.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ist ein Vorreiter der Energiewende und gilt bundesweit insbesondere bei der Wärmeversorgung als Vorbildenergieversorger. Die Stadtwerke verfügen auf Grund ihrer Erfahrungen und bisherigen Aktivitäten über das Know-How zur Erstellung eines Wärmeplans entsprechend der Anforderungen des Landes. Deshalb sollen die Stadtwerke mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragt werden.

Da das Land die Städte zur Erstellung der Wärmepläne verpflichtet, muss auf Grund des Konnexitätsprinzips auch das Land für die Kosten aufkommen. Dazu erstattet das Land den Kommunen in den Jahren 2020 bis 2023 jährlich einen fixen Betrag, der abhängig von der Einwohnerzahl ist. Für die Stadt Schwäbisch Hall sind dies ca. 20.000 € pro Jahr.
Das Angebot der Stadtwerke beläuft sich auf 77.969 €. Damit sind die Kosten durch die Landesgelder gedeckt.

Ergänzend wird die Option eines Beteiligungs- und Kommunikationskonzept in Höhe von 2.570,40 € angeboten. Da jedoch auch eine Aktualisierung des städtischen Klimaschutzkonzeptes von der Verwaltung vorgesehen ist, kann die Kommunikation des Wärmeplans dort integriert werden. Deswegen soll vorerst dieser Teil nicht vollständig beauftragt werden.

Beschluss:

1. Die Stadtwerke werden mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

2. Eventuell im Jahr 2021 anfallende Abschlagszahlungen werden außerplanmäßig im Haushalt bereitgestellt und durch die Auszahlung des Landes für das Jahr 2021 gedeckt.

3. Die restlichen Finanzmittel werden in den Haushaltsplänen der Jahre 2022 und 2023 bereitgestellt.

(einstimmig - 15)

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