§ 156 - Bebauungsplan Nr. 0174-04/02 „Bahnhofsareal Teil Süd - 2. Änderung“; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 13a BauGB (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Wie in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2020 (§ 198 nichtöffentlich) bereits im Rahmen der Vergabe des Baufeldes 1 dargelegt, ergibt sich aus den Erfahrungen der Vermarktung insbesondere für die Baufelder im Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet die Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen im Gewerbegebiet ergibt sich eine neue Lärmsituation, welche einen höheren Anteil an Wohnfläche zulässt. Somit wären für die Zukunft günstigere Rahmenbedingungen für die planmäßige Entwicklung des städtebaulichen Konzept geschaffen.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der Erstaufstellung des Bebauungsplans verändert. Die seit 2017 zur Verfügung stehende Gebietskategorie des Urbanen Gebietes gem. § 6a BauGB beschreibt ein Gebiet, welches dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, dient. Die Nutzungsmischung muss jedoch im Unterschied zum Mischgebiet nicht gleichwertig sein. Für Urbane Gebiete gelten tags um 3 dB(A) höhere Immissionsrichtwerte, hierfür wurde die 18. BImSchV und die TA-Lärm geändert. Das Urbane Gebiet unterstützt die räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Arbeiten, Wohnen, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung und ermöglicht eine höhere bauliche Dichte.

Die veränderten rechtlichen und schalltechnischen Rahmenbedingungen (siehe Anlage 4) führen dazu, dass eine Änderung der Art der baulichen Nutzung zielführend erscheint, um sowohl die bestehenden Vermarktungsschwierigkeiten lösen zu können als auch dem Gebiet die Art der baulichen Nutzung zukommen zu lassen, die seiner Bestimmung entspricht: ein städtisches, lebendiges, urbanes Quartier, das das Konzept der kurzen Wege verfolgt und lebt.

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich für die Bebauungsplanaufstellung ist im beiliegenden Lageplan vom 07.05.2021 dargestellt und beinhaltet die Flurstücke ganz oder teilweise: 837/8, 843, 846, 837/15, 837/14, 841, 848/3, 829/4 - siehe hier (Anlage 1).

Rechtliche Situation und Verfahren
Die Änderung wird als 2. Änderung des Bebauungsplans Bahnhofsareal Teil Süd als Verfahren der Innenentwicklung nach §13 a BauGB durchgeführt. Gegenstand des Verfahrens werden nur die Änderungen gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan Bahnhofsareal Teil Süd 1. Änderung.
Der Bebauungsplan kann als aus dem Flächennutzungsplan „7D Fortschreibung vom 19.11.2015“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt angesehen werden, welcher das Plangebiet „Bahnhofsareal“ nahezu komplett als gemischte Baufläche ausweist.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage anhand § 3 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0174-04/02 „Bahnhofsareal Teil Süd – 2. Änderung“, Planteil, Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stand 07.05.2021
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-04/02 „Bahnhofsareal Teil Süd – 2. Änderung“, Begründung, Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stand 07.05.2021
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-04/02 „Bahnhofsareal Teil Süd – 2. Änderung“, Textteil, Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stand 07.05.2021
Anlage 4: Geräuschimmissionsprognose „Bahnhofsareal Teil Süd - 2. Änderung“ , rw bauphysik, Stand 07.05.2021


Nach Klärung von Verständigungsfragen stellt Oberbürgermeister Pelgrim den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der B-Plan Nr. 0174-04/02 „Bahnhofsareal Teil Süd – 2. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH im M 1:500 vom 07.05.2021 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Dem Bebauungsplan ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 15; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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