§ 160 - Bürgerfragestunde - schriftliches Verfahren (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

 

Barrierefreier Zugang zum Neubausaal

s. a. GR 04.12.2019, § 302, öffentlich

Referent des Oberbürgermeisters Domberg verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügte Anfrage von Herrn Hermann Schock.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass die Abteilungsleitung Hochbau mit Herrn Hofacker neu besetzt worden ist und somit nun wieder Kapazitäten bestehen, das Thema zu bearbeiten.

Anlage: Anfrage

 

 

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