§ 154 - Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und -arbeitern (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 09.07.01

Stadträtin Kraiss befürwortet diesen Antrag sehr und geht kurz aber engagiert auf die Vorgeschichte und die Problematik ein.

Stadträte Neidhardt und Nothacker danken ihr für ihre eindringlichen Ausführungen.


- Stadträtin Kraiss bis 20.40 Uhr anwesend -

Beschluss:

Die zehn ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die sich beim Stadt- und beim Kreisarchiv gemeldet haben und denen gemäß den Kriterien der Bundesstiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ihre Zwangsarbeit in Schwäbisch Hall bestätigt werden konnte, erhalten eine Entschädigung von 3.000 DM pro Person. Sollten sich bis zum Ende des Jahres 2001 weitere Personen melden und positiv beschieden werden können, werden sie mit einem Betrag in gleicher Höhe entschädigt.

Alle Entschädigten werden 2002 nach Schwäbisch Hall eingeladen.

(einstimmig - 35 -)

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