§ 140 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Sonnenrain" im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen des Gesamtkonzeptes für die Konversionsfläche Solpark hatte die Verwaltung ein westlich vorgelagertes Wohnbaugebiet mit ca. 10 ha vorgeschlagen. Die Siedlung selbst sollte durch einen Vorfluter bzw. Bachlauf von dem weiter östlich gelegenen Bereich des Solparkes getrennt werden. Ein prinzipielles Merkmal dieser Bauleitplanung war auf Wunsch des damaligen Baubürgermeisters die Verlagerung des ruhenden Verkehrs an die Peripherie bzw. in die zentrale Erschließungsstraße. Nach anschließenden Marktrecherchen musste festgestellt werden, dass diese Konzeption mit den Erforderlichkeiten nicht in Einklang zu bringen ist. Nach wie vor wird es für notwendig angesehen, die notwendigen Stellplätze und Garagen in unmittelbarer Nähe auf den Grundstücken nachzuweisen. Zudem wird immer wieder der Wunsch geäußert, weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Werkzeuge, Mülleimer etc. in den Gärten bzw. Garagen zu ermöglichen.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderates der Wunsch geäußert wurde, eine Siedlung zu planen, die primär die Nutzung der Sonnenenergie zum Ziel hat, ist dieses Gebiet ausgewählt worden.

Aus Sicht der Verwaltung weist der Siedlungsblock alle idealtypischen Voraussetzungen für eine derartige Siedlungskonzeption auf. Die Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West Richtung ist in diesem Areal, bedingt durch die Lage der Haupterschließungsstraße sowie durch die deutlich geordnete Struktur des Solparkes, möglich. Neben der idealen Ausrichtung sollten jedoch auch alle übrigen Rahmenbedingungen für die solare Energiegewinnung formuliert werden. Hierzu zählt insbesondere, dass ein Begrünungskonzept entwickelt wird, das sich im Hinblick auf die Beschattung an den Erfordernissen orientiert und nicht zu einer Beeinträchtigung der Energienutzung führt. Sowohl die Leitpflanzen im Innenbereich des Plangebietes als auch in den Umgebungsflächen müssen auf diese Zielsetzung abgestimmt werden. Auch im Außenbereich sind Flächen für eine Begrünung denkbar, die zudem ein Signal zur Bedeutung dieser Siedlung setzen können.

Um ein möglichst umfangreiches Maß an solarem Energieertrag zu erzielen, ist es überlegenswert, die Solarisierung der Dächer zur Grundbedingung für die Vergabe der Grundstücke zu machen. Zur weiteren Förderung wäre es denkbar, ein Solarförderprogramm einzurichten, das die Hauseigentümer hinsichtlich eines maximalen Ertrages unterstützt. Um das bestehende Nahwärmenetz nicht zu vernachlässigen bzw. ungenutzt zu lassen, wird vorgeschlagen, die Solarisierung auf Photovoltaikanlagen zu beschränken, wonach ein Nutzungskonflikt beider Energieträger nicht zu erwarten ist.

Obwohl man sich bei der Planung primär dem Ziel der Nutzung der Sonnenenergie verschrieben hat, sollte der Begriff des Passivhauses nicht vergessen werden. In einzelnen Zeilen des gesamten Erschließungskomplexes sollte alternativ die Erstellung von Passivhäusern ermöglicht werden. Prinzipiell hat diese Bauform jedoch eine deutlich niedrigere Fläche für die Unterbringung von Solaranlagen aufzuweisen. Sofern derartige Einrichtungen in einer Zeile unterzubringen sind, sollte der Bebauungsplan die notwendige Flexibilität aufweisen, um auch diese Form des energiesparenden Wohnens zu ermöglichen.

Der Plan selbst hat folgende wesentliche Punkte zum Inhalt:

Das bisherige Erschließungssystem wird modifiziert. Durch die vorhandene Infrastruktur nördlich der Bühlertalstraße ist der Anschluss an diese Straße bereits festgelegt. Das Wohngebiet wird durch eine Hauptachse erschlossen, die im Norden in einen Wendehammer mündet. Parallel dazu sind Geh- und Radwege sowie öffentliche Stellplätze vorgesehen.

Die Haupterschließungsachse erhält eine dichte Baumallee, was einerseits ihre Bedeutung hervorheben, andererseits einen Ausgleich schaffen soll, da die Pflanzung von Großbäumen auf den einzelnen Grundstücken einer maximalen Solarisierung entgegenwirkt.

Westlich und östlich der Hauptachse breiten sich die Wohnbauflächen aus, die mittels untergeordneter Schleifen angebunden werden. Um auch weiterhin die Option für eine kurze, schnelle ÖPNV-Verbindung zum Solpark bereit zu halten, zweigt am nördlichen Wendehammer eine Verbindungsstraße nach Osten zu den angrenzenden Wohngebieten ab. Diese kann als Busschleuse genutzt werden, stellt aber keine Verbindung für den Individualverkehr dar.

Es sind etwa 49 Einzel- und 26 Doppelhäuser mit insgesamt ca. 101 Wohneinheiten geplant. Die Gebäude können je nach Lage und Dachform ein- bis zweigeschossig errichtet werden. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 450 m² (Doppelhaushälften) und 770 m² (Einzelhäuser). In den Randbereichen sind auch größere Einheiten möglich.

Für das Konzept einer Solarisierung mit Photovoltaikanlagen sind Satteldächer mit 40 Grad Neigung vorgesehen. Das oben beschriebene Konzept des Passivhauses erfordert jedoch auch andere Bauformen, weshalb für diese Teilbereiche Pultdächer mit etwa 20 Grad Neigung geplant sind.

Abweichend vom bisherigen Konzept wird der ruhende Verkehr auf den einzelnen Grundstücken untergebracht. Deshalb werden dort Flächen für den Garagenbau ausgewiesen.

Um die wünschenswerte Akzeptanz hinsichtlich der Bedeutung des Themas Solarisierung nach außen zu unterstützen wird vorgeschlagen, dem Baugebiet die Bezeichnung "Sonnenrain" zu geben.


Stadtplaner Neumann erläutert das Vorhaben am Plan.

Stadtrat Unser spricht sich für die Verwaltungsvorschläge aus.

Stadtrat Comtesse plädiert für die ursprünglich vorgesehene Verkehrsplanung und ist für die zusätzliche Nutzung der Sonnenenergie (neben der Photovoltaik auch die Möglichkeit, Solaranlagen zur errichten).

Stadtrat H. Baumann teilt mit, dass verschiedene Dinge noch in der Fraktion besprochen werden müssten, da es sich hierbei um einen „etwas ungewöhnlichen, befremdlichen" Bebauungsplan handele. Deshalb könne heute kein Empfehlungsbeschuss abgegeben werden.

Stadtrat Müller ist dagegen, auf einer Länge von 300 m drei Ausfahrten von diesem Baugebiet auf die L 1060 vorzusehen.

Dies hält er für „zu viel des Guten" und auch verkehrstechnisch ungünstig.

Beschluss:

Nach weiterer kurzer Aussprache kommt man überein, heute noch keinen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat abzugeben.

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