§ 127/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Streik in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm teilt mit, dass ca. drei bis fünf Einrichtungen täglich von o. g. Streik betroffen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen auf freiwilliger Basis mit, wer am Streik teilnimmt und wie viele Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung stehen. Nach diesen Angaben werden Notgruppen eingerichtet. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt; die Kapazität der Notgruppen reicht bislang aus. Die Information der Eltern erfolgt über die städtische Homepage bzw. das Haller Tagblatt.

Stadträtin Rabe erkundigt sich nach Rückerstattungen von Elternbeiträgen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm teilt mit, dass dies bislang nicht vorgesehen ist. Eine praktische Durchführung gestaltet sich schwierig; es handelt sich um den Betrag von 4 € pro Kind/Tag (bei RG/VÖ). Möchte man dies durchführen, so ist erforderlich, dass täglich die Anwesenheit der Kinder festgestellt wird - dies stellt zusätzlichen Aufwand dar, obwohl eh schon wenig Personal vorhanden ist.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass er es für den Streik im bisherigen Ausmaß nicht für notwendig hält - geht der Streik über zwei Wochen hinaus, muss eine Rückerstattung gegebenenfalls durchgeführt werden.

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