§ 21/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bewirtschaftung der Forstflächen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim unterrichtet darüber, dass die Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen, insbesondere in den Klingen, möglicherweise durch den hospitalischen Forstbetrieb mit übernommen werde. In den Klingen bestehe eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht, so dass Arbeiten von Mitarbeitern des Werkhofes, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, nicht übernommen werden können. Die Kosten würden nicht dem Hospitalhaushalt zur Last gelegt. Derzeit erwarte man jedoch auch noch auf ein Dienstleistungsangebot von der Forstverwaltung des Landkreises für diese Aufgabenübernahme.

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