§ 31 - Bewältigung der Umleitung bei Vollsperrung der B 19 Ortsdurchfahrt Untermünkheim (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In Untermünkheim steht bekanntlich die Erneuerung der Sperbersbachbrücke im Zuge der B 19 in der Ortsdurchfahrt an. Es handelt sich um eine Verdolung, die auf einer Länge von ca. 180 m zwischen den Einmündungen der L 1045 nach Enslingen und der K 2575 nach Wittighausen unter der B 19 verläuft. Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungs­präsidiums lässt die Baumaßnahme keinen Aufschub zu. Sie soll im April begonnen werden und erfordert dann ab Anfang/Mitte Mai 2015 bis November 2015 eine Vollsperrung der B 19.

Nachdem der Weilertunnel - entgegen der ausdrücklichen Forderung der Stadt Schwäbisch Hall - nicht vor dieser Baumaßnahme realisiert wird, muss der Verkehr über die überlastete zweispurige B 14/19 durch Schwäbisch Hall umgeleitet werden.
Dazu hat die Stadt Schwäbisch Hall im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wie folgt Stellung genommen:

Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung von Modus Consult Ulm prognostiziert im Fall der Umleitung eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zwischen rund 6.200 und 7.700 Kfz/24 Stunden im Zuge der Stuttgarter Straße und zwischen rund 5.600 und 6.200 Kfz/24 Stunden im Zuge der Johanniterstraße.
Speziell der Straßenabschnitt, auf dem die beiden Bundesstraßen 14 und 19 noch auf 2 Spuren verlaufen, bildet ein Nadelöhr. Davor und danach ist die B 14/19 bereits 4-spurig ausgebaut und entsprechend leistungsfähig. Das Nadelöhr der Johanniterstraße ist bereits bisher mit einem Verkehrsaufkommen von 26.700 Kfz/24, das der Stuttgarter Straße mit 32200 Kfz/24 Stunden belastet. Es ist unvorstellbar, dass die für den Umleitungsfall prognostizierte Verkehrsmenge von 33.000 bzw. 39.900 Kfz/24 Stunden auf diesem zweispurigen Abschnitt bewältigt werden kann.
Bereits jetzt ist in den Spitzenstunden die Leistungsgrenze erreicht bzw. teilweise überschritten. Es wäre somit unverantwortlich, den Umleitungsverkehr quasi ins Chaos hineinzusteuern.“

Nach den Plänen des Regierungspräsidiums soll nun trotzdem der gesamte Verkehr über die Westumgehung und die Stuttgarter Straße bzw. Johanniterstraße umgeleitet werden. Um einen totalen Infarkt zu vermeiden, sind nun alle Beteiligten gefordert, die Umleitung so zu regeln, dass unnötiger Verkehr auf der OD Schwäbisch Hall vermieden wird. Anordnende Verkehrsbehörde für die gesamte Umleitungsbeschilderung ist das Landratsamt, weil sich die Baustelle in Untermünkheim befindet.

Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Gesprächen verdeutlicht, dass der aus Osten über die L 1060 und die Ostumfahrung kommende Verkehr Richtung Künzelsau über die L 2218 und die BAB 6 von Wolpertshausen bis Kupferzell umgeleitet werden muss. Das schlägt auch das vom RP mit der Leistungsfähigkeitsuntersuchung beauftragte Büro MODUS CONSULT ULM vor. Die Bauleitung Schwäbisch Hall des Regierungspräsidiums, das Polizeipräsidium Aalen und das Landratsamt lehnen dies jedoch im Augenblick u.a. mit der Begründung ab, dass auf diesem Streckenabschnitt der BAB 6 zusätzlich zur bereits laufenden Sanierung der Kochertalbrücke ab September auch noch eine Fahrbahndecken­erneuerung geplant sei und die Verkehrsteilnehmer bei einer Umleitung über die BAB 6 überfordert seien.

Dies ist aus der Sicht der Stadt nicht nachvollziehbar und auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (insbesondere auch im Interesse eines funktionierenden Feuerwehr- und Rettungsdienstes) nicht akzeptabel. Es ist nicht zu verantworten und der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass der in Schwäbisch Hall ohnehin zu erwartende Stau auch noch durch unkoordinierte Baumaßnahmen vergrößert wird. Außerdem ist es wichtig, auf den Umleitungsstrecken für einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss zu sorgen, damit auch der ÖPNV einschließlich der Schülerbeförderung weiter funktionieren kann und der Weg für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht blockiert wird.

Die Stadt kann nicht akzeptieren, dass der an der Ellwanger Straße bei der Bausparkasse vom Osten kommende Verkehr entgegen der jetzigen Wegweisung (die nach Künzelsau rechts über die L 2218 führt) nun während der Vollsperrung durch die ohnehin überlastete Stadt (Johanniterstraße und Stuttgarter Straße) zur Westumgehung umgeleitet wird. Dieser Verkehr muss weiter über die L 2218 geleitet werden. Für PKW besteht auch während der Zeit der Vollsperrung der B 19 die Möglichkeit in Untermünkheim rechts in die L 1045 abzubiegen und über das Kochertal (Enslingen und Braunsbach) nach Künzelsau zu fahren. Außerdem steht für PKW die Verbindung von der L 2218 (Cröffelbacher Steige) über Geislingen zur Verfügung. Für LKW ist die Umleitung über die BAB 6 Anschlussstelle Wolpertshausen / Ausfahrt Kupferzell zumutbar.

Bei Unfällen auf der BAB 6 wird bekanntlich der gesamte Autobahnverkehr über die Bedarfsumleitung durch Schwäbisch Hall geleitet. Dies ist während der Zeit der Vollsperrung der B 19 sinnlos, zumal der gesamte Verkehr in den Stau geleitet werden würde. Deshalb fordert die Stadt eine alternative Bedarfsumleitung nördlich der BAB 6. Da dies aufgrund der Engstelle in Braunsbach für LKW nicht funktioniert, muss dies wenigstens für die PKW so vorgesehen werden.

Sämtliche Maßnahmen, die zur Bewältigung des Verkehrs während der Vollsperrung der B 19 in Untermünkheim notwendig sind bzw. eventuell zusätzlich nötig werden könnten, sind in der Anlage aufgelistet. Ein besonderes Augenmerk gilt dem ÖPNV. Um insbesondere auch einen geordneten Schülerverkehr zu gewährleisten, haben sich die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem KreisVerkehr auf einen „Baufahrplan“ verständigt.

Alle Maßnahmen wurden am 25.02.2015 im Verkehrsgespräch gemeinsam mit dem Regierungspräsidium, dem Polizeipräsidium Aalen, den Verkehrsunternehmen und den betroffenen städtischen Fachbereichen erörtert. Mit Ausnahme der oben erwähnten Punkte und des lt. Nr. 6 beabsichtigten Lkw-Verbots auf den Kreisstraßen K 2567 und 2558 konnte Einvernehmen erzielt werden.

Anlage 1: Maßnahmenkatalog neu
Anlage 2: Lageplan Maßnahmenkatalog
Anlage 3: Lageplan Schulweg SZW

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Durch die Vollsperrung der B 19/ Ortsdurchfahrt Untermünkheim wird es eine Vielzahl von Änderungen in der Verkehrsführung sowie Umleitungen geben. Er nimmt Bezug auf den anliegenden Maßnahmenkatalog. Ausdrücklich erwähnt wurde die Nr. 1 (Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur auf der K 2576 Westumgehung in Richtung Michelfeld). Oberbürgermeister Pelgrim legt Wert darauf, dass sowohl der Gemeinderat als auch die Verwaltung bereits 2009 die Lösung eines Kreisverkehrs mit Unterflur favorisiert haben (s. GR 21.10.2009, § 213), dies wurde jedoch sowohl vom Landkreis wie auch dem Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt.

Stellvertretender Fachbereichleiter Bürgerdienste & Ordnung Hoben erläutert die angedachten Maßnahmen aus der Sichtweise des ÖPNV: Das Scharfe Eck wird nur noch von einer Buslinie angefahren; zentraler Umsteigepunkt soll der ZOB sein. Die Ampelausfahrt Heimbacher Gasse in die Stuttgarter Straße wird abgeschalten, Fußgänger sollen die Überführung nutzen. Die Fußgängerquerung am Kreisverkehr beim SZW wird verlegt - zusätzlich kann die Unter- bzw. Überführung im Bereich des Ilgenwegs bzw. Sudetenwegs genutzt werden. Das Einbiegen von Bussen von der Katharinenstraße bzw. Heimbacher Gasse beim Scharfen Eck in die B 14/ 19, Stuttgarter Straße sollte möglichst unterbleiben; dies wird sich jedoch aufgrund der Wartezeiten von alleine ergeben - ein förmliches Einbiegeverbot gibt es nicht.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass der Verkehr aus Richtung Osten (Ellwangen) über den Kreisverkehr beim Gewerbegebiet „Gründle“ und die Ostumfahrung umgeleitet wird - Einzelheiten, s. Punkt 6 der Anlage.
Der Punkt 7 des Maßnahmenkatalogs (Bedarfsumleitung bei Sperrung der BAB 6 nicht durch die Stadt Schwäbisch Hall) wurde vom Regierungspräsidium abgelehnt.

Für Stadträtin Niemann gehen die angedachten Maßnahmen in die falsche Richtung. Die vorliegende Situation hätte Anlass sein können, alternative Fortbewegungsformen (ÖPNV, Fahrrad, Fahrgemeinschaften, Park & Ride, Pendelbus) stärker ins Blickfeld zu rücken. Sie kritisiert, dass alle vorgestellten Maßnahmen nur den Individualverkehr im Blick haben, alle anderen Fortbewegungsarten werden damit geschwächt.

Stadtrat Baumann sieht in den von Stadträtin Niemann vorgeschlagenen Alternativen keine Lösung für den Fernverkehr. Er hält die Förderung alternativer Fortbewegungsarten für nicht praktikabel. Er stellt die Frage nach dem Engagement der Gemeinde Untermünkheim und nach der Kostenübernahme.

Stadtrat Neidhardt praktiziert die unter Punkt 10 vorgeschlagene zweispurige Einbahnlösung des Stadtgrabenrings bereits jetzt bei starkem Verkehr. Umwege müssen eben für die begrenzte Zeit der Vollsperrung in Kauf genommen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim führt zu den vorgetragenen Argumenten aus:

  1. Eine Überlastung der Innenstadt wird sich nur zu Spitzenzeiten (ca. drei bis vier Stunden täglich) ergeben, daher ist eine Einbahnlösung mit dem damit verbundenen Mehrverkehr nicht gerechtfertigt.
  2. Der Radverkehr in der Innenstadt beträgt nach den einschlägigen Verkehrszählungen nur 2 %, deshalb ist es durchaus gerechtfertigt, sich verstärkt mit ÖPNV und Individualverkehr zu beschäftigen (s. Maßnahmenkatalog).
  3. Die Maßnahme wird zwar in Untermünkheim durchgeführt, ist jedoch eine Bundesmaßnahme. Dem ging ein Planfeststellungsverfahren voraus, in welchem sich die Stadt und auch die umliegenden Gemeinden selbstverständlich geäußert haben. Das Regierungspräsidium hat die vorgetragenen Bedenken abgewogen - leider ist es insbesondere der Maßnahme des Vorziehens des  Weilertunnels nicht gefolgt.
  4. Der Bund beteiligt sich an den notwendigen Entflechtungsmaßnahmen (z. B. Abbiegespur Johanniterstraße ins Kocherquartier, Abbiegespur K 2576).

Stadtrat Weber bittet dringend darum, die hier genannten Maßnahmen bis zu Beginn der Vollsperrung auch umzusetzen. Er denkt hierbei insbesondere an die Ampelschaltungen. Die Maßnahme 2.2 (Streichung der Ausfahrt aus der Salinenstraße in die B 14/19) bittet er nochmals zu überprüfen. S. E. resultiert der Stau auf der Stuttgarter Straße nicht durch die beidseitige Zusammenfassung der Fahrspuren, sondern durch die Anforderungen des ÖPNV mittels Signalanlage - dies wird durch die hier vorgestellte Maßnahme besser. Er hält es für die Stadt Schwäbisch Hall sehr wichtig, nicht den Eindruck zu erwecken, man könne nicht mehr nach Schwäbisch Hall. Zur Maßnahme 10 (zweispurige Einbahnstraße Stadtgrabenring) gibt er zu bedenken, dass dies an der Flaschenhalszusammenführung von zwei Fahrspuren aus beiden Richtungen nichts ändert.

Stadtrat Kaiser und seine Fraktion werden die Einschränkungen am Scharfen Eck mittragen. Die Einbahnregelung (Nr. 10) hält er für nicht umsetzbar. Er weist Stadträtin Niemann auf einen Widerspruch hin: Einerseits glaubt sie, große Teile der Bevölkerung durch die jetzige Situation zum Umdenken veranlassen zu können - andererseits hält sie es jedoch für unzumutbar für die Schülerinnen und Schüler, die Unterführung im Bereich des Ilgenweges zu nutzen.

Stellvertretender Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Hoben informiert, dass mit Beginn der Pfingstferien die Vollsperrung erfolgen soll, zuvor werden vorbereitende Arbeiten erledigt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Den vorgesehenen Maßnahmen wird zugestimmt.
(15 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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