§ 47/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Durchfahrt oberes Ende Gottwollshäuser Steige (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Neidhardt macht darauf aufmerksam, dass im o. g. Bereich nur mit einem versenkbaren Pfosten eine Durchfahrt verhindert wird. Er hat festgestellt, dass durchaus auch schmale Fahrzeuge diesen Weg nutzen.
Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass dieses nicht zulässig ist. Die Verfahrensweise wird vorläufig so belassen.