§ 14 - Zuschuss an den Club Alpha 60 e. V. für die laufende Programmarbeit (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Club Alpha 60 e. V. ist seit längerer Zeit auf der Suche einem neuen Domizil.

Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH ist Eigentümerin der Immobilie Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall. Anfang 2014 haben sich der Club Alpha 60 e.V. und die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH auf eine Anmietung der Immobilie Spitalmühlenstraße 13/2 durch den Club unter der Voraussetzung einer Förderung des Umbaus durch das Land und der Stadt Schwäbisch Hall verständigt.

In der Sitzung des Gemeinderats am 04.06.2014, § 99, ist die Förderung des beabsichtigten Umbaus und die Erstausstattung der Liegenschaft unter der Voraussetzung einer Förderbeteiligung des Landes bzw. Erbringung von Eigenleistungen durch den Club beschlossen worden.

Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses waren folgende Beträge:

- Zuschuss der Stadt zu den förderfähigen Baukosten

420.000,00 €

- Zuschuss der Stadt zu den nicht förderfähigen Baukosten (Abrisskosten)

35.000,00 €

- Zuschuss der Stadt für die Erstausstattung

15.000,00 €

- Eigenleistungen des Club Alpha 60 e. V. (Baukosten)

65.000,00 €

- Eigenmittel des Club Alpha 60 e.V. für die Erstausstattung

20.000,00 €

- Zuschuss des Landes zu den förderfähigen Baukosten (1:2)

210.000,00 €

- Zuschuss des Landes für die Erstausstattung (1:1)

35.000,00 €

Die städtischen Zuschüsse wurden in Höhe von 400.000 € im Haushaltsjahr 2014 bereitgestellt. Weitere 70.000 € wurden mit Beschluss des Gemeinderates am 04.06.2014 im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßig bereitgestellt.

Die fristgerechte Antragsstellung auf Landesmittel (LAKS-Mittel) ist Anfang Januar 2015 durch den Club Alpha 60 e.V. erfolgt.

Im Laufe der im Vorfeld der Antragsstellung stattgefundenen Abstimmungsgespräche wurde seitens der Vertreter des Wissenschaftsministeriums deutlich gemacht, dass eine Förderung der Umbaumaßnahme aus der Sicht des Landes nur dann Sinn mache, wenn die Finanzierung der laufenden Programmarbeit des Club Alpha 60 e. V. in der Zukunft abgesichert sei (siehe Schreiben vom 22.12.2014 in der Anlage).

Um die laufende Finanzierung der Programmarbeit des Club Alpha 60 e. V. abzusichern, schlägt die Verwaltung vor, die jährliche Unterstützungsleistung der Stadt Schwäbisch Hall von bisher 7.400 € auf 30.000 € zu erhöhen. Das Land würde sich mit einem Anteil von 1:2 (15.000 €) beteiligen.

Mit diesen Mitteln muss der Club Alpha 60 e. V. auch sämtliche Aufwendungen betreffend der Bewirtschaftung des neuen Domizils in der Spitalmühlenstraße 13/2 bestreiten.

Anlage: Schreiben Ministerialrat Uhlmann

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die institutionelle Förderung des Club Alpha 60 e. V. für die soziokulturelle Programmarbeit ab dem Haushaltsjahr 2015 auf 30.000 € p.a. zu erhöhen.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden 2015 außerplanmäßig bereitgestellt.
(28 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; Stadtrat Stein wegen Befangenheit abgetreten)

Meine Werkzeuge