§ 5 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Karin Müller-Aichelin, Schillerstr. 2 (siehe Anlage)

Frau Müller-Aichelin spricht die Verkehrssituation am Schwäbisch Haller Bahnhof an. Sie stellt folgende Fragen:
1. Ist es nicht möglich, den Busfahrplan mit der Abfahrt der Bahn nach Öhringen zu synchronisieren?
2. Ist es möglich, Fahrradboxen auch am Schwäbisch Haller Bahnhof anzubieten?
3. Ist es möglich, vermehrt Parkmöglichkeiten für Pendlerinnen/ Pendler am Bahnhof zu schaffen?

Oberbürgermeister Pelgrim antwortet
zu 1.: Der Busfahrplan wird in alleiniger Zuständigkeit von der Firma Veolia, Heidenheim erstellt. Er wird jedoch ein Schreiben an die Firma in dieser Angelegenheit richten.
zu 2.: Die Aufstellung von Fahrradboxen wird geprüft; allerdings erfolgt eine komplette Neuordnung des Geländes und der Verkehrssituation am Bahnhof, so das dies noch einige Zeit dauern kann.
zu 3.: Eine komplette Neuordnung dieses Gebiets erfolgt durch den Wettbewerb. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

- Stadtrat Frank ab 18.15 Uhr anwesend -


2. Peter Nieschling, Anschrift nicht erwünscht

Herr Nieschling bittet, die Unterlagen zur Tagesordnung im Ratsinformationssystem früher öffentlich zu schalten.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass in einigen Fällen Unterlagen aufgrund der Vorberatungen geändert wurden. Um zu gewährleisten, dass alle Sitzungsvorlagen richtig und vollständig sind, wird an der bisherigen Vorgehensweise nichts geändert.



3. Hans Graef, Anschrift nicht erwünscht

  1. Herr Graef fragt, ob Oberbürgermeister Pelgrim mit ihm übereinstimmt, dass TTIP zentrale, kommunale Belange tangiert. Ist es nicht die Pflicht eines jeden Gemeinderats, sich dem gemeinsamen Positionspapier von Städtetag, Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und VKU anzuschließen? Stimmt Oberbürgermeister Pelgrim mit ihm überein, dass das TTIP mittelständische Unternehmen aus der Region nicht schützt, sondern nur die Interessen großer Konzerne vertritt? Stimmt Oberbürgermeister Pelgrim mit ihm überein, das TTIP der Stadt die Möglichkeit nimmt, die kommunalen Aufträge eben an diesen Mittelstand zu erteilen?
  2. Wie sieht die Bürgerbeteiligung bei der Neugestaltung des Haalplatzes aus?

Oberbürgermeister Pelgrim verweist zu den Fragen unter 1. an den § 9 dieser Sitzung.
Hinsichtlich der Neugestaltung des Haalplatzes gibt es noch keine Konkretisierung der Planungen, Oberbürgermeister Pelgrim sagt jedoch eine Bürgerbeteiligung bei der Neugestaltung des Haalplatzes zu.
 

Meine Werkzeuge