§ 128 - Arbeitsvergabe zur Herstellung der Fußgängerunterführung Gottwollshäuser Steige/ Johanniterstraße (öffentlich)
Sachvortrag:
Folgende Kostenaufteilung liegt inzwischen vor:
Los | Bund/ DM | Stadt/ DM | Eigenbetrieb Abwasser- beseitigung/ DM |
1. Ingenieurbauwerke/ Straßenbau | 2.972.000 | 50.000 | --- |
4. Beleuchtung/Signalisierung | 76.000 | 68.000 | --- |
5. Kanalbau | 229.000 | 352.000 | 171.000 |
Gesamtkosten | 3.277.000 | 470.000 | 171.000 |
Die Anteile der Stadt beinhalten nicht die Neben- und Ingenieurkosten. Insgesamt betragen die Aufwendungen
für die Stadt | 550.000 DM |
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | 200.000 DM |
Die notwendigen Finanzmittel sind bereitgestellt bzw. werden in den Nachtragswirtschaftsplan aufgenommen.
Die mündliche Zustimmung der Straßenbauverwaltung zur Arbeitsvergabe liegt vor; über die Kostenteilungsvereinbarung besteht Einvernehmen mit ihr. Die Verwaltung hofft, dass auch der Grunderwerb in den nächsten Tagen positiv abgeschlossen werden kann.
Beschluss:
Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Fußgängerunterführung Gottwollshäuser Steige und den Straßenausbau des Verkehrsknotenpunktes Johanniterstraße/ Weilertor/ Gottwollshäuser Steige an die Firma Hermann Fuchs aus Ellwangen zum Angebotspreis von 3.918.072,20 DM mit den genannten Vorbehalten.
(einstimmig - 26 -)