§ 1 - Fünfte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes; hier: Entgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Herr Hesse erläutert das Planwerk anhand der Unterlagen.

Im Gegensatz zur Darstellung der Planungsgruppe Ikos vom 06.06.2001 ergeben sich folgende Änderungen:

Im Plan Nummer 3, betreffend den Teilort Gailenkirchen, ist westlich des Ortskerns eine Wohnbaufläche (Ziffer 3.1) mit der Bezeichnung „Planung entfällt" dargestellt; diese Fläche soll jedoch entsprechend den Beschlüssen von Ortschafts- und Gemeinderat weiterhin im Verfahren bleiben.

In Tüngental, Plan Nr. 5, ist nördlich der mit Ziffern 1 u. 5.2 dargestellten Wohnbauflächen ein weiterer Wohnbaubereich ( Ziffer 5.5) ausgewiesen. Auch dieser soll Gegenstand des Verfahrens sein.

Der Beschluss ist um diese beiden Punkte zu ergänzen.

Herr Hesse weist ergänzend darauf hin, dass die Trassenführung der sogenannten Ostumfahrung von Schwäbisch Hall erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Flächennutzungsplanung aufgenommen werden kann, da die genau Trassenlage noch nicht bekannt ist. Die jetzigen Darstellungen im F-Plan sind insoweit für das laufende Verfahren nicht relevant.

Bürgermeister König regt an, die nun anstehende öffentliche Auslegung nicht vollständig in den Sommerferien durchzuführen.

Daraufhin schlagen Oberbürgermeister Pelgrim und Herr Hesse eine Auslegung von ca. Mitte August bis Ende September vor. Eine Überschreitung der Monatsfrist ist in diesem Falle unschädlich und alle interessierten Bürger haben ausreichend Zeit, in die Planung Einsicht zu nehmen.

Bürgermeister Schneider äußert grundsätzliche Kritik an den gesetzlich fixierten Ausgleichsregelungen, die bereits im Flächennutzungsplan Eingang finden müssen. Für ihn ist es unverständlich, dass in einer ökologisch wertvollen Gegend mit lebhafter und unterschiedlicher Vegetation bei Darstellung von Bauflächen Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden müssen, im Gegensatz zur Inanspruchnahme von „ausgeräumten Flächen", die z. B. flurbereinigt sind. An derartigen Standorten wäre es nach seiner Ansicht wichtiger, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Sinne einer natürlichen und ursprünglichen Vegetation vorzunehmen.

Herr Hesse erläutert auf Nachfrage von Bürgermeister Schneider noch kurz die Herausnahme der Trasse für die Ostumfahrung und die Darstellung der Ausgleichsflächen in der Gemeinde Michelfeld.

Beschluss:

Die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB entgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Aufstellung der Planungsgruppe Ikos vom 06.06.2001 sowie die dazu gehörenden Lagepläne im Maßstab 1:5000 gleichen Datums.

Diese Unterlagen werden entsprechend der obigen Darstellung um die genannten Veränderungen der Flächen in Gailenkirchen (Plan 3, Nr. 3.1) und Tüngental (Plan 5, Nr. 5.5) ergänzt und sind ebenso Gegenstand des endgültigen Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses.

Die Planungsgruppe Ikos wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Träger öffentliche Belange) beauftragt.

(einstimmig - 17 -)

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