§ 232/1 - Fragestunde: Erdaushub für den Bau der Westumfahrung (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Antwort an Stadtrat Reber, s. BPA vom 17.11.08, § 218/3 -

Die Verwaltung hat wegen der Anregung Kontakt mit der Straßenbauverwaltung des Landkreises aufgenommen. Nach deren Auskunft gelingt es, fehlendes Auffüllmaterial durch Massenausgleiche vor Ort zu kompensieren.
Somit wird für die Westumgehung kein Aushubmaterial von außerhalb erforderlich sein.

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