§ 204 - Jahresabschluss der HGE zum 31.12.2007 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hank GmbH aus Schwäbisch Hall hat den Jahresabschluss der HGE geprüft und bestätigt, dass die Buchführung und der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Nähere Einzelheiten über den Geschäftsverlauf, Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und Risiken der künftigen Entwicklung können dem Lagebericht entnommen werden. Die Geschäftsführung schlägt dem Gemeinderat folgende Verwendung vor:
Jahresfehlbetrag | 337.534,37 € |
./. Gewinnvortrag 2006 | - 80.102,91 € |
./. Entnahmen aus den Gewinnrücklagen | - 300.000,00 € |
= Bilanzgewinn | 42.568,54 € |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE folgendes beschließt:
- Der geprüfte Jahresabschluss 2007 vom 29.08.2008 (Bilanzsumme 12.809.515,62 € und Jahresfehlbetrag von 337.534,37 €) wird hiermit festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag soll mit dem Gewinnvortrag aus 2006 und den Entnahmen aus den Gewinnrücklagen augeglichen und der verbleibende Bilanzgewinn von 42.568,54 € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
- Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 wird die Wirtschaftstreuhand HANK GmbH bestellt.
- Die Geschäftsführer der HGE werden für 2007 entlastet.
(einstimmig - 33 -)