§ 180 - Bezuschussung der Mittagessen in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und an den Schulen (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalts 2008/09 wurde beschlossen, Kinder aus einkommensschwachen Familien bei den Kosten für das Mittagessen zu entlasten. Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales hat hierzu folgenden Verteilungsvorschlag ausgearbeitet:
Begünstigter Personenkreis:
- Hartz IV-Empfängerinnen/ -Empfänger
- Berechtigte des Haller Gutscheinheftes
- Wohngeldempfängerinnen/ -empfänger
- mit den vorstehend aufgeführten Leistungsgruppen vergleichbare Personenkreise (z. B. Familien, die Leistungen nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz erhalten).
Voraussetzung:
→ Besuch einer Schule in städtischer Trägerschaft oder einer kommunalen Tageseinrichtung für Kinder, in denen ein Mittagessen angeboten wird.
Entlastung bzw. Vergünstigung pro Essen:
- Die Essenspreise liegen aktuell überwiegend bei 2,80 € pro Portion
- Für die anspruchsberechtigen Kinder beträgt der Zuschuss maximal 1,80 €, das bedeutet einen Preis von 1,- € pro Essen
- Anerkannt und damit bezuschusst werden:
► bei den Kindergartenkindern
alle Tage, an denen das Kind am Essen teilnimmt;
►bei den Schulkindern
im Ganztagesbetrieb an allen Tagen, an denen Essen angeboten wird;
in der Betreuungsgruppe Verlässliche Grundschule an allen Tagen, an denen das Kind am Essen teilnimmt;
die weder Ganztagesschülerinnen/-schüler sind, noch die Verlässliche Grundschule besuchen, an allen Tagen, an denen
Nachmittagsunterricht stattfindet oder vergleichbare andere schulische Angebote wahrgenommen werden.
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen:
Die Prüfung erfolgt vor Ort in den Tageseinrichtungen bzw. den Schulsekretariaten (durch Vorlage der entsprechenden Bescheide).
Abwicklung/Abrechnung:
- Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft:
Die Rechnungsstellung erfolgt an die Eltern abzüglich eines maximalen Zuschusses von 1,80 € pro Essen. - Schulen:
In den Schulen ist die Mittagessensversorgung überwiegend durch Schulfördervereine oder den Elternbeirat organisiert.
Dort erstellen die Schulsekretariate viertel- bzw. halbjährlich eine Abrechnung, welche Kinder wie häufig am Essen teilgenommen haben. Den Differenzbetrag zwischen Verpflegungspreis und Eigenanteil erhält der Förderverein bzw. Elternbeirat per Überweisung. Der Eigenanteil wird vor Ort direkt erhoben. - Mensa im Schulzentrum West:
Die Bestellung für die Teilnahme am Mensa-Essen erfolgt über ein elektronisches System, d. h. die Schülerinnen/Schüler kaufen an verschiedenen Ausgabestellen jeweils Bons im Wert von 14,- € für 5 Essen. Damit kann dann an PC-Terminals bestellt werden. Anspruchsberechtige Schülerinnen/Schüler müssen ihre Bons zum Preis von 5,- € im jeweiligen Sekretariat kaufen. Dort erfolgt auch die Überwachung, dass mit den vergünstigten Bons kein Handel betrieben wird.
Die Abrechnung mit dem Mensaverein erfolgt über die Schulsekretariate.
Essensteilnehmer/Kosten:
Aktuell nehmen im Durchschnitt rd. 300 Schülerinnen/Schüler an Mittagessenangeboten teil, davon etwa die Hälfte am Essen der Mensa im Schulzentrum West. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder beläuft sich die Zahl der Essensteilnehmerinnen/-teilnehmer auf 115.
Entsprechend der Häufigkeit des jeweiligen Angebotes ergibt dies aufs Jahr hoch gerechnet rd. 72.000 Essen.
Geht man von einem Anteil von 20 % Anspruchsberechtigten aus, so ergibt dies folgende Kostenbelastung:
72.000 Essen * 20% * 1,80 € Zuschuss pro Essen = rd. 26.000 €.
Anlage: Übersicht Inanspruchnahme Mittagessen
Beschluss:
Die im Sachvortrag dargestellten Regelungen zur Bezuschussung von Kindern aus einkommensschwachen Familien werden genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese zum 01. November 2008 umzusetzen.
(einstimmig - 36 -)