§ 154 - a) Antrag von Stadträtin Kathrin Nothacker auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat; b) Feststellung, dass keine Hinderungsgründe für den nachrückenden Herrn Martin Leibold gem. § 29 GemO vorliegen (öffentlich)
Sachvortrag:
- Mit beiliegendem Schreiben vom 03.08.2007 hat Frau Nothacker gebeten, sie von ihrem Gemeinderatsmandat zu entbinden.
Gemäß § 16 Abs. 1 GemO kann der Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger z. B.
- 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat,
- häufig oder lang dauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist,
- durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.
Was ein wichtiger Grund ist, sagt die GemO nicht abschließend. Sie zählt nur beispielsweise eine Reihe von Tatbeständen auf. Ganz allgemein wird in Anlehnung an die auf anderen Rechtsgebieten entwickelten Grundsätze ein wichtiger Grund dann angenommen werden können, wenn unter Würdigung der gesamten Verhältnisse dem Bürger die Übernahme oder Weiterführung eines Ehrenamtes oder einer sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit nicht zugemutet werden kann. Es werden die persönlichen, beruflichen und die Familienverhältnisse, die Interessen des Arbeitgebers, die bisherige Heranziehung zu ehrenamtlicher Tätigkeit, die sonstige Beteiligung am Gemeinschaftsleben (Parteien, Vereine usw.) den Bedürfnissen der Gemeinde und ihrer Verwaltung gegenüberzustellen sowie Art und Umfang der in Frage stehenden ehrenamtlichen Tätigkeit zu berücksichtigen sein.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat.
- Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13.06.2004 rückt auf der Liste von Bündnis 90/Die Grünen als Nächste Frau Lena Labriga mit 2.348 Stimmen nach.
Frau Labriga ist jedoch am 01.04.06 mit Hauptwohnsitz nach Heidelberg verzogen.
Nächster auf der Liste ist Herr Martin Leibold, Unterlimpurger Str. 24, mit 1.892 Stimmen. Herr Leibold teilt mit, dass er das Mandat annimmt.
Der Gemeinderat hat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1-4 gegeben ist.
- Dem Antrag von Frau Nothacker auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat wird zugestimmt, da wichtige Gründe hierfür vorliegen.
- Herr Leibold rückt in den Gemeinderat nach. Ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO ist nicht gegeben.
(einstimmig - 32 - )