§ 27 - Jahresabschluss 2013 der Stadt; hier: Schlussbericht des Fachbereichs Revision (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hatte am 17.12.2014 (§ 254) den Jahresabschluss 2013 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.
Es handelt sich um den zweiten doppischen Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg. Zwischenzeitlich wurde der Jahresabschluss vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht liegt vor. An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Jahresabschluss 2013 wurde keine Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2013 der Stadt Schwäbisch Hall nach §§ 95, 95b GemO festzustellen.
Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision
Fachbereichsleiter Revision Großmann erläutert das Ergebnis und die Finanzrechnung sowie die Vermögensrechnung (Bilanz). Es gab keine Abweichungen zum vorläufigen Abschluss (s. GR vom 17.12.2014, § 254). Buchhaltung und Finanzwesen sind korrekt, Verstöße gab es keine.
Stadträte Frank und Kaiser loben den ausführlichen Bericht. Zu den Ausführungen ab Seite 87 - Baurevision und Baucontrolling - sehen sie Handlungsbedarf.
Oberbürgermeister Pelgrim hält die vom Fachbereich Revision angesprochenen Verstöße im Verhältnis zum Volumen des Haushalts für gering.
Dem schließt sich Stadtrat Preisendanz an.
Stadträtin Herrmann ist stolz darauf, dass die Zahlen insgesamt stimmen. Im Bereich Baurevision und Baucontrolling ist sie den ständig wiederkehrenden Beanstandungen - vor allem im Bereich des Vergaberechtes - überdrüssig. Sie hält die Beanstandungen für keine Kleinigkeiten; Verstöße im Vergabeverfahren verhindern einen ordentlichen Wettbewerb und gehen zu Lasten der Stadt.
Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, dass sich die Kritik des Fachbereichs Revision lediglich auf die im Bericht angeführten Vergabeleistungen bezieht. Die Vergaben das Jahr über sind ganz überwiegend korrekt gelaufen.
Stadträtin Koch hat festgestellt, dass im Jahresabschluss der Stadt 2013 die Eigenkapitalquote der Stadt bei 96,95 % liegt. Die liquiden Mittel betragen entsprechend der heutigen Sitzungsvorlage 50 Mio. €; die Eigenkapitalquote des Konzerns Apple beträgt lediglich 60 %. Sie fragt sich, warum immer behauptet wird, die Stadt habe kein Geld.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass Konzerne wie Apple nur dann investieren, wenn hierdurch eine höhere Rendite erzielt wird. Bei der öffentlichen Hand sieht dies ganz anders aus: Städte und Gemeinden investieren hauptsächlich in nicht ertragswirksame Investitionen wie Straßen, Brücken, öffentliche Gebäude. Er hält nichts davon, diese Investitionen über Kredite zu finanzieren, denn das würde bedeuten, dass nachfolgende Generationen durch Zins- und Tilgungsleistungen derart belastet werden, dass keine städtische Aufgabenerfüllung zu deren Gunsten mehr erfolgen kann.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Die Jahresabschluss 2013 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:
A. ERGEBNISRECHNUNG |
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in EUR |
Ordentliche Erträge |
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96.081.865,77 |
Ordentliche Aufwendungen |
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88.648.214,69 |
Ordentliches Ergebnis |
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7.433.651,08 |
Außerordentliche Erträge |
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5.237.263,19 |
Außerordentliche Aufwendungen |
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2.846.684,61 |
Sonderergebnis |
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2.390.578,58 |
Gesamtergebnis |
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9.824.229,66 |
B. FINANZRECHNUNG |
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Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
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45.620.683,90 |
Zahlungswirksame Erträge |
94.178.123,78 |
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Zahlungswirksame Aufwendungen |
83.176.300,02 |
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Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
11.001.823,76 |
11.001.823,76 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
8.978.763,50 |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
14.660.265,39 |
|
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit |
-5.681.501,89 |
-5.681.501,89 |
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen |
0,00 |
|
Auszahlungen für Kredittilgungen o.ä. |
0,00 |
|
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
0,00 |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
6.831.107,67 |
|
Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
6.988.208,76 |
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Überschuss aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen |
-157.101,09 |
-157.101,09 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
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50.783.904,68 |
C. VERMÖGENSRECHNUNG (BILANZ) |
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1. Vermögen |
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1.1 immaterielle Vermögensgegenstände |
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152.632,69 |
1.2 Sachvermögen |
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216.679.643,45 |
1.3 Finanzvermögen |
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97.078.183,95 |
2. Abgrenzungsposten |
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2.778.878,62 |
3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) |
|
0,00 |
Summe Aktiva |
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316.689.338,71 |
1. Kapitalposition |
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265.039.318,47 |
1.1 Basiskapital |
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251.358.363,17 |
1.2 Rücklagen |
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13.680.955,30 |
1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
|
0,00 |
2. Sonderposten |
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41.995.489,24 |
3. Rückstellungen |
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195.394,25 |
4. Verbindlichkeiten |
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5.134.154,98 |
5. passive Rechnungsabgrenzungsposten |
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4.324.981,77 |
Summe Passiva |
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316.689.338,71 |
D. Der Schuldenstand wird festgestellt mit |
|
0,00 |
(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)