§ 6 - Bebauungsplan Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg"; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 0141-06 „Im Lehen“ hat sich ergeben, dass eine zusätzliche Bushaltestelle an der Crailheimer Straße erforderlich ist (Anlage 1). Die Verkehrsplanung (Anlage 4) in diesem Bereich sieht den Lückenschluss des Fuß- und Radweges zwischen dem Quartier Gerhard-Storz-Weg und dem neuen Quartier „Im Lehen“ vor. Hierfür ist ein Bebauungsplan aufzustellen, durch den die bestehenden Bebauungspläne Nr. 0141-02 „Änderung Lehen 1966“, Nr. 0141-04/02 „Änderung Crailsheimer Straße“ und Nr. 0142-01/02 „Kreuzäcker und Kreuzwiesen, Änderung im Bereich Adelheidweg und Schweickerweg“ teilweise geändert werden.

Der Geltungsbereich (Anlage 2) umfasst etwa 0,2 ha. Grundlage ist die aktuelle im Vorabzug befindliche Straßenplanung (Anlage 4).

Ziel und Zweck der Planung ist die Verbesserung der Anbindung der Siedlungsbereiche Lehen, Kreuzäcker und Friedensberg an den ÖPNV und der Ausbau der örtlichen Fuß- und Radwegeverbindung. Auf den Sachvortrag des Auslegungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 0141-06 „Im Lehen“ wird verwiesen.

Im Zuge der Planung wird angestrebt, die Eigentumsverhältnisse innerhalb des Plangebietes anzupassen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg" ist in der rechtskräftigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche und als Fläche für örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag gegeben.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 30.10.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Baugebiet Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/ Adelheidweg", Stand 27.10.2020 (Büro Baldauf, Stuttgart)
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 30.10.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 4: Vorabzug Straßenplanung, Stand 18.09.2020 (IPE, Schwäbisch Hall)

 

Stadtrat Baumann nimmt Bezug auf die Vorberatungen und bittet um Überplanung der in Anlage 4 dargestellten Rampe.

Stadtrat Schorpp lobt die Arbeit der Bauverwaltung.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass kein weiterer Beratungsbedarf besteht und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

1. Aufstellungsbeschluss
A) Bebauungsplan Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg"
Der Bebauungsplan Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg" wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Baldauf aus Stuttgart im M 1:500 vom 27.10.2020.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg" werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg".

(einstimmig - 29)

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